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Stadt Minden verlängert Allgemeinverfügung für Bändchen-Lösung

Minden -

Die Anfang Dezember eingeführte Bändchen-Lösung für den erleichterten Zutritt zum Mindener Einzelhandel in der Innenstadt wird verlängert. Die Stadt Minden hat die am 6. Dezember erlassene Allgemeinverfügung bis zum 12. Januar 2022 (24 Uhr) angepasst und verlängert.

Die Anfang Dezember eingeführte Bändchen-Lösung für den erleichterten Zutritt zum Mindener Einzelhandel in der Innenstadt wird verlängert. Die Stadt Minden hat die am 6. Dezember erlassene Allgemeinverfügung bis zum 12. Januar 2022 (24 Uhr) angepasst und verlängert. Die in der Farbe täglich wechselnden, nicht übertragbaren Bändchen berechtigen bis zum 30. Dezember zur Nutzung der Angebote auf dem Weihnachtsmarkt und zum Zutritt in den Gewerbebetrieben der Innenstadt. Nach dem 30. Dezember gelten die Bändchen dann nur noch in den Einzelhandelsgeschäften und Gewerbebetrieben, so die Stadt.

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Das Bändchen gibt es, wenn der Nachweis über den Status „vollständig geimpft oder genesen“ erfolgt ist. Die 2G-Kontrolle muss unter Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers vorm Betreten des Geschäftes durch die Inhaber oder das Personal erfolgen. Damit kann dann jedes Geschäft oder jeder Laden unkompliziert betreten werden.

Diese Praxis hatte sich zuvor bereits beim Mindener Weihnachtsmarkt seit dem 24. November bewährt. „Es soll vor allem den Kundinnen und Kunden Wartezeit bei der notwendigen Einlass-Kontrolle sparen“, nennt der aktuelle Leiter des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse, Lars Bursian, den entscheidenden Vorteil der Regelung.

Auch die seit dem 17. Dezember gültige Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht weiter vor, dass nur noch vollständig geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu örtlichen Gewerbebetrieben - ausgenommen Läden des täglichen Bedarfs – erhalten. Darüber hinaus ermöglicht die Verordnung den Kommunen weitere Lösungen eines entsprechenden 2G-Nachweis für den Zutritt zu Gewerbebetrieben – dazu zählen neben dem Einzelhandel auch körpernahe Dienstleistungen (außer Frisöre) und die Gastronomie - zu schaffen.

Von dieser Option hat die Stadt Minden seit Anfang Dezember Gebrauch gemacht. Die Allgemeinverfügung dazu vom 6. Dezember lief am 21. Dezember um 24 Uhr aus. Die neue Verfügung gilt nun ab 22. Dezember 2021. Diese ist auf der Internetseite unter www.minden.de veröffentlicht.

Quelle: Stadt Minden, Symbolfoto: Archiv

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