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Stadt Porta Westfalica hebt Allgemeinverfügungen auf

Porta Westfalica -

Am 23.03.2020 trat die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 (CoronaSchVO) des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes NRW in Kraft. Darüber hinaus treten in Absprache mit der Bundesregierung weitere Regelungen der Länder ab dem 20. April 2020 in Kraft.

Aus diesem Grund hebt die Stadt Porta Westfalica zwei im März erlassene Allgemeinverfügungen auf, die inhaltsgleich den vom Land NRW erlassenen Maßnahmen entsprechen. Aufgehoben sind die Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 18.03.2020 sowie die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Rahmen der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 21.03.2020.

(Text: Stadt Porta Westfalica)

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