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Stadt sucht ehrenamtliche Vormünder

Minden -

20190612 hallo minden vormund gesucht

Es gibt verschiedene Fälle, in denen Kinder oder Jugendliche einen Vormund erhalten. Hintergrund kann eine Kindeswohlgefährdung und der Entzug des Sorgerechtes für die Eltern sein, aber auch Vollwaisen, Findelkinder oder unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) erhalten einen Vormund. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte dieses eigentlich eine nahestehende, natürliche Person sein, die den jungen Menschen gut kennt.

„In der Praxis werden die meisten Vormundschaften allerdings bei den Jugendämtern geführt, weil keine geeignete Einzelperson gefunden werden konnte“, erläutert der Leiter des Jugendamtes, Rainer Mohnfeld. Die Vormünder des Jugendamtes können die rechtliche Vertretung der jungen Menschen zwar sicherstellen, allerdings keine umfassende enge laufende persönliche Betreuung gewährleisten.

Das Jugendamt der Stadt Minden möchte deshalb in passenden Einzelfällen den Einsatz ehrenamtlicher Vormünder für Kinder und Jugendliche mehr in den Fokus stellen. Das Projekt wurde auch bereits den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses vom Team Amtsvormundschaften/Beistandschaften vorgestellt. Ziel ist es, einen Pool von potenziellen ehrenamtlichen Einzelvormündern bilden. Dafür wird es eine Basisausbildung sowie auch eine regelmäßige Beratung und Unterstützung geben, so Mohnfeld.

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich als ehrenamtliche Vormünder um Kinder und Jugendliche kümmern möchten, bietet das Jugendamt am 26. Juni 2019 eine Informationsveranstaltung an. Diese beginnt um 18.30 Uhr im Regierungsgebäude am Weserglacis, Raum 29.

Interessenten, die an dieser Informationsveranstaltung nicht teilnehmen können, wenden sich zur Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins bitte direkt telefonisch an die Ansprechpartner im Jugendamt, Herrn Diekmann, Tel. 0571 89 258 oder Herrn Wilkening, Tel. 0571 89 682.

„Wir möchten interessierte Ehrenamtler finden, die Spaß an der Arbeit mit jungen Menschen haben und sie über die reine Sorgerechtsvertretung hinaus auf ihrem Weg begleiten möchten“, so die Vertreter des Jugendamtes.

Für die Tätigkeit haben die Vormünder einen Anspruch auf einen pauschalen Auslagenersatz, der beim Amtsgericht beantragt wird.

(Text: Stadt Minden, Symbolfoto: Archiv)

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