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Stadt übernimmt für zwei Monate die Kosten der Mittagsverpflegung

Minden -

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Bürgermeister Michael Jäcke (SPD) und der Stadtverordnete Thomas Jozefiak (CDU) haben Ende Oktober einen Dringlichkeitsbeschluss im Rathaus unterzeichnet. Danach übernimmt die Stadt Minden - nach einem politischen Antrag - für die Monate November und Dezember 2022 die Kosten für die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten, den Kindertagespflege-Einrichtungen und im Offenen Ganztag der Grundschulen, um die Eltern zu entlasten. Der Antrag kam ursprünglich von der SPD-Fraktion, wurde aber nach folgenden Gesprächen noch modifiziert und wird jetzt von einem breiten politischen Bündnis getragen.

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Die Verwaltung der Kindertageseinrichtungen im Jugendamt hat alle Träger noch Ende Oktober informiert, so dass automatische Bankeinzüge für die Elternbeiträge rechtzeitig gestoppt werden konnten, berichtet Bereichsleiter David Bichert. Auch die Träger des Offenen Ganztags wurden vom Schulbüro der Stadt Minden entsprechend informiert.

Für die Übernahme der Verpflegungs-Kosten in den Monaten November und Dezember muss die Stadt über- beziehungsweise außerplanmäßige Mittel in Höhe von rund 440.000 Euro bereitstellen. Diese sind durch Mittelübertragungen aus anderen Konten gedeckt. Im Jahr 2023 werden deutlich mehr einkommensschwache Familien und Alleinerziehende die Mittagsverpflegung für die Kinder nicht mehr bezahlen müssen, wenn sie ihren Antrag auf Wohngeld bewilligt bekommen haben. Die Übernahme des Mittagessens für Kinder in Kitas und Schulen soll über das Programm „Bildung und Teilhabe“ laufen, welches dann an der vom Bund geplanten und ab 2023 erweiterten Wohngeld-Leistung angedockt ist.

Ein Dringlichkeitsbeschluss - nach § 60, Absatz 1, Satz 2 der Gemeindeordnung NRW - wird immer dann gefasst, wenn dieser kurzfristig zum Tragen kommen muss - in diesem Fall Erlass der Elternbeiträge bereits ab November - und es vorher nicht möglich ist, den Rat oder den Haupt- und Finanzausschuss rechtzeitig und fristgerecht einzuberufen. Dann hat der Bürgermeister (oder Vertreter = Erster Beigeordneter) zusammen mit einem Vertreter/einer Vertreterin des Rates über den Beschluss zu entscheiden. Die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses erfolgt in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2022.

Quelle: Stadt Minden, Symbolfoto: Archiv

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