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Tierschutzwidrige Umstände: Tierhaltung werden Tiere weggenommen

Bad Oeynhausen -

 

Veterinäramt überprüft Tierhaltung und nimmt zahlreiche Tiere fort

In der vergangenen Woche überprüfte das Kreisveterinäramt eine Tierhaltung in Bad Oeynhausen. Über 60 Hunde, einige Meerschweinchen und Kaninchen mussten aufgrund der vorgefundenen tierschutzwidrigen Haltungsumstände fortgenommen werden.

Die Tierhaltung war in den zurückliegenden Monaten wiederholt vom Veterinäramt überprüft worden. Dabei wurden immer wieder Verstöße auch gegen geltende Tierschutzbestimmungen festgestellt. Ferner ergaben sich Anhaltspunkte, dass die Tierhalterin eine nicht ordnungsgemäße Hundezucht betrieb.

Das Veterinäramt führte wiederholt Überprüfungen durch, die aufklären sollten, ob und in welchem Umfang eine Hundezucht betrieben wurde. Dies wurde seitens der Tierhalterin dadurch erschwert bzw. unmöglich gemacht, indem Auskünfte nicht oder unvollständig erteilt wurden und eine umfassende Mitwirkung bei der Überprüfung unterblieb, obwohl hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Um letztendlich Klarheit zu erlangen, wurde beim zuständigen Amtsgericht eine Hausdurchsuchung beantragt, dem Antrag wurde entsprochen.

Im Rahmen der am vergangenen Mittwoch stattgefundenen Hausdurchsuchung wurden die erwähnten eklatanten Verstöße gegen tierschutzrechtliche Anforderungen festgestellt. Aufgrund der Schwere der Verstöße war ein sofortiges Handeln des Veterinäramtes notwendig.

Alle fortgenommenen Tiere konnten in den hiesigen Tierheimen untergebracht werden. In den nächsten Wochen folgen weitere ordnungsrechtliche Schritte. Laut § 16 a Tierschutzgesetz kann der Tierhalterin ein Tierbetreuungs- und Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden, da tierschutzrechtliche Verstöße vorliegen. Die Tiere bleiben zunächst in der Obhut der Tierheime, weitere Schritte können erst nach der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen.

Das Veterinäramt geht neben den routinemäßigen Kontrollen allen Hinweisen aus der Bevölkerung nach, um solche Fälle möglichst im Sinne des Tierschutzes zu vermeiden.

(Text: Kreis Minden-Lübbecke | Foto: Archiv)

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