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Umbuchungen von Zweitimpfungsterminen nur in Ausnahmefällen

Minden-Lübbecke -

Bereits verbindlich gebuchte Termine für die Zweitimpfung im Impfzentrum können nicht verschoben werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nur in dringenden Fällen eine Terminumbuchung möglich ist. Wer den zweiten Impftermin im Impfzentrum nicht wahrnimmt, sollte sich über die Hausärztin bzw. den Hausarzt um einen neuen Impftermin bemühen.

(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke)

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