Versteigerung von Fundsachen im Mindener Rathaus
Minden -
Das Bürgerbüro der Stadt Minden versteigert am Mittwoch, 8. Mai 2019, ab 9 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses (Eingang Kleiner Domhof 17) Fundsachen. Diese können öffentlich meistbietend gegen Barzahlung erworben werden. Versteigert werden diverse Kleinteile, Handys und Fahrräder.
Nach Paragraph 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Finder einer Sache - sofern er den Verlierer nicht kennt - den Fund und weitere Informationen dazu, die für die Ermittlung des Eigentümers wichtig sein können, dem Fundbüro (Eingang Großer Domhof 2) mitzuteilen. Nach Ablauf von sechs Monaten ab der Anzeige des Fundes, erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache - es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekanntgeworden ist oder sein Recht dem Fundbüro angemeldet hat. Verzichtet der Finder auf das ihm zustehende Recht, so muss das Fundbüro die Sachen öffentlich versteigern.
Die Versteigerung wird wie bereits in den vergangenen Jahren von Mitarbeiter Berthold Brethauer (Ordnungsbehörde) geleitet.
Die Stadt Minden übernimmt für die versteigerten Fundsachen keine Gewähr. Dieses ist kraft Gesetzes ausgeschlossen. Die Mehrzahl der Fahrräder ist augenscheinlich noch fahrbereit.
(Text: Stadt Minden | Symbolfoto: Archiv)
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