Online-Magazin für Minden und Umgebung

Wärmepumpe – was aktuell bei der Förderung wichtig ist

Nordrhein-Westfalen -

https://www.hallo-minden.de/data-minden/Archiv_Bilder/2026/202608_August/20260830_hallo_minden_verbraucherzentrale_adpic_Tipp_BEG_Forderung_Warmepumpe-adpic.jpg

Foto: VZ NRW/adpic

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt auch künftig eine wichtige Unterstützung für Eigentümer, die ihre alte Heizungsanlage gegen eine Wärmepumpe austauschen möchten. „Trotz der Änderungen bleibt die Wärmepumpe eine langfristig attraktive Heizlösung“sagt Matthias Gering, Energieberater bei der Verbraucherzentrale NRW in Minden. Worauf kommt es an? 
  
Förderbestandteile genau prüfen

Die Grundförderung bleibt mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten bestehen. Gleichzeitig werden die förderfähigen Investitionskosten abgesenkt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zunächst von 20 auf 16 Prozent. Anschließend soll er ab dem 1. Februar 2027 sowie danach jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere vier Prozentpunkte reduziert werden. Ab dem 1. August 2028 soll dieser Bonus vollständig entfallen. Der bisherige Effizienzbonus von 5%, ebenso der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen, entfallen. 
  
Einkommensbonus richtig einordnen

Mit der Reform der BEG-Förderung wird auch der Einkommensbonus neu gestaffelt. Bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 30.000 Euro beträgt der Bonus künftig 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, entsprechende Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhalten zusätzlich 40 Prozent Bonus. Zwischen 30.001 und 40.000 Euro bleibt es bei den 30 Prozent Grundförderung, Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten in diesem Einkommensbereich aber ebenfalls weitere 40 Prozent Bonus. Zwischen 40.001 und 50.000 Euro gibt es künftig einen Bonus von 10 Prozent, mit Kind sogar zusätzlich 30 Prozent. Zwischen 50.001 und 60.000 Euro erhalten ausschließlich Haushalte mit Kind noch zehn Prozent Bonus. Darüber hinaus wird bei mindestens einem minderjährigen Kind das maßgebliche zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 Euro abgesenkt. 
  
Förderobergrenzen kennen

Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 40.000 Euro mit mindestens einem Kind können künftig einen maximalen Fördersatz von 80 Prozent erreichen. Für alle übrigen Antragsberechtigten bleibt die Obergrenze bei 70 Prozent. Welche Förderhöhe tatsächlich erreicht wird, hängt von den jeweils anwendbaren Förderbausteinen ab. 
  
Langfristige Vorteile im Blick behalten

Wärmepumpen arbeiten effizient und nutzen überwiegend erneuerbare Energie zum Heizen. Dadurch sinkt langfristig die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und man spart Energiekosten. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder einem günstigen Wärmepumpenstromtarif ergeben sich zusätzliche Vorteile. Ab dem ersten Quartal 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozent für Wärmepumpen vorgesehen, die in der Europäischen Union oder assoziierten Märkten gefertigt werden. Gleichzeitig soll die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung auf 15 Prozent sinken. In der Planungsphase empfiehlt es sich daher, neben der Förderhöhe auch die Herkunft des Systems zu berücksichtigen. 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW e. V., Beratungsstelle Minden
 

Das ist auch interessant:

Wärmepumpe – was aktuell bei der Förderung wichtig ist

Schadstoffsammlung auf der Pohlschen Heide

Hier wird geblitzt

Aktuelle Verkehrsmeldungen

Anzeige

Eigenanzeige-HaMi-2020-55cent-848x457

Kurznachrichten

Service

Social