Wahl eines Integrationsrats steht bevor
Bad Oeynhausen -
Die Stadt Bad Oeynhausen sucht zurzeit Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl eines Integrationsrats. Denn am 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen zeitgleich mit den Kommunalwahlen von 08:00 bis 18:00 Uhr auch die Integrationsratswahlen statt.
Gruppen oder Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen, die daran interessiert sind, sich auf kommunalpolitischer Ebene für die Belange und Interessen der in Bad Oeynhausen lebenden Migrantinnen und Migranten zu engagieren, können sich noch bis zum 27. Juli zur Wahl aufstellen lassen. Zur Wahl des Integrationsrats dürfen sowohl Nicht-Deutsche als auch Deutsche kandidieren. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben, seit mindestens drei Monaten in Bad Oeynhausen mit erstem Wohnsitz gemeldet sein und das passive Wahlrecht im Sinne des Wahlgesetzes haben. Das Nähere regelt eine Wahlordnung, die der Rat der Stadt Bad Oeynhausen am 24. Juni 2020 beschlossen hat. Diese und weitere Informationen finden Sie unter dem Thema Wahlen auf der Internetseite der Stadt unter www.badoeynhausen.de.
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Der Integrationsrat wird für eine Zeit von fünf Jahren gewählt. Als demokratisch gewähltes Gremium gehören ihm neben den zehn gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern auch fünf entsandte Ratsmitglieder an. Durch diese besondere Zusammensetzung können im Integrationsrat besprochene Themen in Form von Anfragen oder Anträgen in den Stadtrat eingebracht werden. Dadurch hat der Integrationsrat unmittelbaren Einfluss auf die politische Arbeit in Bad Oeynhausen.
Formblätter für die Wahlvorschläge sowie sonstige Auskünfte sind im Rathaus der Stadt Bad Oeynhausen, Ostkorso 8, im Wahlamt, Raum 8 bei Sebastian Beyer erhältlich.
(Text und Foto: Stadt Bad Oeynhausen)
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