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Wahlhilfen sichern demokratische Grundrechte

Minden -

Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Deshalb stellen die Blinden- und Sehbehindertenvereine NRW auch zur kommenden Wahl der Hauptverwaltungsbeamten am 13.09.2015 den blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten Wahlhilfepakete zur Verfügung, in deren Kommune die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten ansteht. Nicht alle Kommunen in NRW ermöglichen barrierefreie Wahlen.

Ein Wahlhilfepaket enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton, sowie eine Audio-CD. Die CD beinhaltet eine Anleitung zur Handhabung der Stimmzettelschablone sowie die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Kommunen für den Bereich Westfalen-Lippe in denen die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten stattfindet.

Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Menschen ihre Stimme abgeben. Welche Kandidatinnen und Kandidaten bzw. welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören, ist der Akustik-CD zu entnehmen. An jedem Stimmzettel wurde die rechte obere Ecke abgetrennt, damit der Stimmzettel selbständig korrekt einlegt werden kann.

Die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) stellt die Schablonen her und übernimmt die Verteilung. Die Kosten werden von der jeweiligen Kommune oder dem Kreis erstattet. So können die Schablonen kostenlos an die Wahlberechtigten abgegeben werden. Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch, wenn ihre Kommune Wahlhilfepakete beauftragt hat. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch anfordern:

• über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14 €/Min aus dem Festnetz) oder bei den Landesgeschäftsstellen
• in Detmold unter 05 23 1/ 63 00 0 für den Bereich Lippe
• in Dortmund unter 02 31/ 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen

Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

(Text und Foto: Stadt Minden)

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