Wichtige Regeln zum Silvesterfeuerwerk
Minden -

In Vorbereitung auf die Silvesternacht weist die Ordnungsbehörde der Stadt Minden auf die geltenden Regelungen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern hin, die durch § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) festgelegt werden. Diese Vorschriften sind sowohl zum Schutz der öffentlichen Sicherheit als auch zum Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt unerlässlich.
Verbot und Zulassung von Feuerwerkskörpern
Gemäß § 23 der 1. SprengV dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie F2, zu denen insbesondere die bekannten Silvesterfeuerwerke gehören, nur an bestimmten Tagen und nur unter bestimmten Bedingungen verkauft und verwendet werden.
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Wichtige Regelungen im Überblick
Verkaufszeitraum
Feuerwerkskörper der Kategorie F2, die für den privaten Gebrauch zugelassen sind, dürfen in Deutschland nur in dem Zeitraum vom 28. Dezember bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres verkauft werden. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern außerhalb dieses Zeitraums ist grundsätzlich verboten.
Verwendung
Die Verwendung von Silvesterfeuerwerk ist grundsätzlich nur an den Tagen vom 31. Dezember (ab 0 Uhr) bis zum 1. Januar (bis 24 Uhr) erlaubt. Das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb dieses Zeitraums darf nur von Inhaber*innen einer Erlaubnis und eines Befähigungsscheins durchgeführt werden und muss bei der zuständigen Ordnungsbehörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden. Für alle anderen Personen ist das Abbrennen nur mit einer entsprechenden Genehmigung der Ordnungsbehörde zulässig.
Zündverbot in bestimmten Bereichen
Besonders in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, in großen Menschenansammlungen oder in Naturschutzgebieten ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten. In vielen Städten und Gemeinden gibt es zusätzliche Regelungen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen einschränken oder ganz verbieten. Eine solche Prüfung der Erforderlichkeit von Feuerwerksverbotszonen wird jährlich auch von der Ordnungsbehörde der Stadt Minden vorgenommen. Dabei werden auch die Einsätze von Polizei und Feuerwehr aus den Vorjahren berücksichtigt. Feuerwerksverbotszonen gibt es in Minden nicht.
Alterseinschränkungen
Der Erwerb und die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist ausschließlich für Personen ab 18 Jahren gestattet. Ein Verstoß gegen diese Altersregelung kann mit Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
Sicherheitsvorkehrungen
Beim Umgang mit Feuerwerk sind Sicherheitsvorkehrungen unbedingt zu beachten. Dazu gehört unter anderem, dass Feuerwerkskörper nur in freiem Gelände und weit entfernt von brennbaren Materialien gezündet werden. Die Hinweise auf den Verpackungen sind sorgfältig zu beachten, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Bereits beim Kauf sollte auf die Prüfzeichen der Feuerwerksverpackungen geachtet werden, wie zum Beispiel auf das CE- oder das VPI-Zeichen.
Schutz von Umwelt und Tieren
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern kann nicht nur eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Laut der 1. SprengV und der damit verbundenen rechtlichen Verantwortung sollten alle Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigt werden, verantwortungsvoll mit Feuerwerk umzugehen. Insbesondere die hohe Lärmemission und die Umweltbelastung durch Feuerwerksreste sind in den letzten Jahren zunehmend kritisiert worden. Wir bitten daher um Rücksichtnahme, besonders in Wohngebieten und in der Nähe von Tieren.
Die abgebrannten Feuerwerkskörper sowie weitere Abfälle, die sich auf öffentlicher Fläche befinden, müssen zudem beseitigt werden. Alljährlich muss die Stadtreinigung der Städtischen Betriebe Minden (SBM) lange mit den Folgen - wie festgefahrene Reste oder verunreinigte Grünflächen - kämpfen. Abgebrannte und stehengelassene Feuerwerksbatterien auf Straßen, Geh- und Radwegen stellen zudem eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dar. Verstöße gegen die genannten Regelungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden, so die Ordnungsbehörde abschließend.
Fazit
Die Regelungen zu Silvesterfeuerwerk bieten einen wichtigen Rahmen, um sowohl die Freude an den Feierlichkeiten als auch die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Die geltenden Bestimmungen schützen nicht nur die Gesundheit der Menschen, sondern tragen auch zur Minimierung von Risiken für die Umwelt bei. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und das neue Jahr sicher und verantwortungsbewusst zu begrüßen.
Quelle: Stadt Minden, Foto: Archiv
Gemeinsame Pressemitteilung von der AG Natur Bad Oeynhausen, dem Verein für Naturschutz und Heimatpflege Porta, dem NABU Minden-Lübbecke und dem BUND Minden-Lübbecke
"Wenn irgendwo ein Feuerwerk gezündet wird, erschrecken wir uns vielleicht einen kurzen Augenblick. Schnell erkennen wir, dass wir hier nichts zu befürchten haben.
Bei Tieren ist das anders. Jeder, der ein Haustier hat, schützt dieses vor der Silvesternacht, indem er es im Haus lässt.
Bei herannahenden Gewittern nehmen Tiere den Luftdruckabfall schon vorher wahr, aber ein Feuerwerk trifft sie aus heiterem Himmel und somit vollkommen überraschend.
Wie auch andere Naturschutzvereine wenden sich die AG Natur Bad Oeynhausen, der NABU Minden-Lübbecke, der BUND Minden-Lübbecke und der Verein für Naturschutz und Heimatpflege Porta (NHP) seit vielen Jahren kurz vor dem Jahreswechsel mit einer großen Bitte in einem Presseartikel an die Mitbürger im Kreis Minden-Lübbecke. „Wir appellieren an die Bürger auf Feuerwerk zu verzichten, besonders in der Nähe von Naturschutz- und Waldgebieten sowie auch Seen, da in diesen Bereichen Wasservögel in der Nacht Schutz vor Raubtieren suchen.“ Durch das Feuerwerk werden die Wildtiere aus ihrem Rhythmus gebracht. Normalerweise ruhen sie um diese Zeit längst und ihr Energieverbrauch ist gedrosselt. Unsere heimischen Wildvögel zum Beispiel sind tagsüber häufig und gut zu beobachten und ziehen sich nachts zurück in Schlafbäume, leere Nistkästen oder suchen sonstige Übernachtungsmöglichkeiten. Aufgeschreckt durch das Feuerwerk steigen sie in viel größere Höhen auf, als sie das eigentlich im Normalfall tun. Dies kostet sie sehr viel Energie, die sie im Winter dringend zum Überleben brauchen. Des Weiteren kostet es sie Schlaf, Zeit zum Ausruhen und Fressen. Die Zeit benötigen sie nun, um sich einen neuen Rastplatz zu suchen. Das verschlechtert ihre Kondition und kann sie im Extremfall in eine lebensbedrohliche Notlage bringen. Durch das Leuchten und die Rauchentwicklung des Feuerwerks verlieren sie ihre Orientierung und ihre Sicht wird behindert, so dass sie evtl. gegen Hindernisse fliegen könnten. Da die lauten Feuerwerkskörper oft bis in die Wälder reichen, flüchten Wildtiere wie Füchse in Panik. Nicht selten geraten sie auf befahrene Straßen und erleiden Unfälle. Vor allem zu Neujahr werden daher viele Wildtiere tot oder verletzt gefunden. Winterschlaf haltende Wildtiere wie Igel schrecken durch den Lärm auf.
Auch eine Studie des Max-Planck-Institutes sagt aus, dass Tiere (in diesem Fall Gänse) auch nach Silvester nicht zu ihrem normalen Verhalten zurückgefunden haben.
Ein sehr großes weiteres Problem neben der extremen Belastung für unsere heimischen Wildtiere ist natürlich auch die Feinstaub- und Müllproblematik.
Von Jahr zu Jahr werden die Stimmen lauter, die sich für ein generelles Verbot von Feuerwerk (auch im privaten Bereich) zum Jahreswechsel aussprechen. In den Niederlanden tritt ein Verbot von privatem Feuerwerk erstmals zum Jahreswechsel 2026/ 2027 in Kraft. Solange es dieses Verbot bei uns noch nicht gibt, möchten wir sie eindringlich bitten: „Verzichten sie auf das Silvesterfeuerwerk. Die Natur und unsere Umwelt wird es ihnen danken.“"
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