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Wirtschaft in OWL fordert Klarstellung bei Betriebserweiterungen

OWL -

Wirtschaft in OWL fordert Klarstellung bei Betriebserweiterungen

Die Wirtschaft Ostwestfalen-Lippes hält den vorliegenden Kabinettsentwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP 2025) mit der Formulierung des verbindlichen Zieles „Siedlungsentwicklung und Freiraum“ für sehr problematisch bei der Standortsicherung und Erweiterung von Betrieben. In einem Brief an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft rufen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Ostwestfalen zu Bielefeld sowie Lippe zu Detmold und die Handwerkskammer (HWK) OWL zu Bielefeld dazu auf, diesen Passus des LEP in der Landtagsanhörung am 7. November klarzustellen und Betriebserweiterungen wie bisher zu handhaben.

Die Ausnahmen in der Regionalplanung, kleine und mittlere Betriebserweiterungen in den Freiraum wie bisher unbürokratisch über landesplanerische Anfragen gemäß Landesplanungsgesetz zu ermöglichen, würden durch das neue Ziel im LEP NRW unmöglich gemacht, heißt es in dem von den IHK-Präsidenten Wolf D. Meier-Scheuven (Ostwestfalen), Ernst-Michael Hasse (Lippe) und HWK-Präsidentin Lena Strothmann unterzeichneten Brief.

Erste vorläufige Recherchen auf Grundlage des gültigen Regionalplans für Ostwestfalen-Lippe hätten ergeben, dass es sich nach derzeitigen Erkenntnissen im Kreis Minden-Lübbecke um 20 Betriebe mit über 1.000 Mitarbeitern, im Kreis Herford um 16 Unternehmen mit rund 1.900 Mitarbeitern, im Kreis Gütersloh um 20 Firmen mit etwa 2.400 Mitarbeitern, im Kreis Lippe um drei Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern und im Kreis Höxter um zwei Betriebe mit zirka 50 Mitarbeitern handelt, die aufgrund ihrer Lage davon betroffen sein könnten.

Um doch noch zu Lösungen zu kommen, würden bei jeglichen Betriebserweiterungen in den regionalplanerischen Freiräumen nun nach dieser Neuregelung Regionalplanänderungsverfahren notwendig. Diese könnten, im Gegensatz zur bisherigen Praxis der landesplanerischen Anfrage, bis zu drei Jahre und damit sechs Mal so lange wie bisher dauern. Sie seien mit erheblichem bürokratischem Mehraufwand verbunden und deutlich höheren Kosten. Zudem fehlte den Unternehmen aufgrund der aus Sicht der regionalen Wirtschaft unangemessen vertieften, zusätzlichen Verfahren auch die Planungssicherheit, ob das Vorhaben dann auch tatsächlich umsetzbar sei. All dieses könne für die heimischen Unternehmen aus Industrie und Handwerk investitionshemmend bis existenziell sein.

Der Blick ins benachbarte Niedersachsen zeigt, so das Schreiben an Kraft, dass hier die planerischen Restriktionen weit weniger hoch sind und attraktive Flächen für Gewerbe an Autobahnen zur Verfügung gestellt werden. NRW wäre durch ein restriktives LEP-Ziel im Standortwettbewerb der Bundesländer somit noch weiter im Nachteil. Heimische Unternehmen ziehen Abwanderungen in Erwägung, heißt es in dem Brief.

Die aktuellen Standortumfragen der IHKs von 2015 und 2016 belegen, dass ein erfreulich hoher Anteil der heimischen Unternehmen wieder vor Ort investieren will. Die Wirtschaftskammern OWLs begrüßen diese Tendenz und werten sie als Bekenntnis zum heimischen Standort. Das sei auch ganz im Sinne des Landes Nordrhein-Westfalen. Zu den Standortinvestitionen vor Ort gehörten vor allem bauliche Betriebserweiterungen. Viele Unternehmensstandorte befinden sich in geplanten Gewerbegebieten mit Reserveflächen, aber eine Reihe auch – historisch bedingt - im Außenbereich oder in unmittelbarer Nähe zum Freiraum.

Die Frage der sachgerechten Betriebserweiterung spiele eine zentrale Rolle für die ökonomische Entwicklung nicht nur OWLs, sondern ganz NRWs. Gerade auch kleine und mittlere Betriebe, die nicht in zentralen Siedlungsbereichen liegen, benötigen Spielraum, um sich den verändernden Marktbedingungen anpassen zu können. Deshalb sei es unerlässlich, die bisherige Regelung im LEP nochmals im Sinne der Wirtschaft klarzustellen.

(Text: IHK | Symbolfoto: Archiv)

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