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Zeitplan für die vorgezogene Bundestagswahl – Fristen und Abläufe

Minden-Lübbecke -

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Seit Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt hatte, dass er am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage stellen werde, bereiten sich alle zuständigen Stellen auf eine vorgezogene Bundestagswahl vor. Hinter dem reibungslosen Ablauf aller notwendigen Schritte steht ein Zeitplan, der deutlich straffer ist als sonst bei Wahlen üblich. Im Dezember gab es bereits die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch Bekanntmachung im Amtlichen Kreisblatt.
 
Stimmzettel
 
Am 24. Januar tagt der Kreiswahlausschuss, in der darauffolgenden Woche der Landes- und Bundeswahlausschuss. Hier wird über die Zulassung der Wahlvorschläge, die auf den Stimmzetteln stehen sollen, entschieden. Erst danach, also Ende Januar, können die Stimmzettel für die einzelnen Wahlkreise den Beschlüssen entsprechend bestellt werden. Unter Hochdruck werden ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel gedruckt. Alle Wahlbüros sollen in der folgenden Woche, spätestens am 07.02., vorab zunächst ein Viertel der Unterlagen und schließlich bis Montag, 17.02., die gesamten Stimmzettel geliefert bekommen.
 
Stimmabgabe am Wahltag
                
Die Wahllokale sind am Wahltag wie üblich von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landes im wahlfähigen Alter, also ab 18 Jahren, sind am Sonntag, 23.2. aufgerufen, im Wahllokal ihres Wahlbezirkes ihre Stimme zur Bundestagswahl abzugeben. „Demokratie lebt von der Stimme jeder und jedes Einzelnen, deshalb setzen wir alles daran, diese Wahl auch unter den besonderen Umständen reibungslos und erfolgreich durchzuführen“, sagt Kreiswahlleiterin Nicole Streitz stellvertretend für alle, die beim Kreis ebenso wie in den Städten und Gemeinden des Kreises für die Wahlen zuständig sind und auch während der Feiertage in regelmäßigem Austausch standen.
 
Regelungen zur Briefwahl
 
Wer am Wahltag absehbar verhindert ist, hat die Möglichkeit, im Vorfeld auf Briefwahl auszuweichen. „Wir bitten darum, sorgfältig zu prüfen, ob Sie tatsächlich von der Briefwahl Gebrauch machen müssen. Wer am Wahltag wählen gehen kann, sollte dies auch tun“, so die Kreiswahlleiterin weiter. Eigentlich ist die Briefwahl insbesondere dazu gedacht, älteren oder nicht mobilen Menschen ebenfalls die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Bei dieser Wahl werden mehrere Möglichkeiten eingeräumt, aber auch hier sind die Zeiträume erheblich kürzer als üblich.
 
Die Briefwahlunterlagen können zwar bereits nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen, d. h. frühestens ab 13. Januar 2025, beantragt werden. Die Kommunen können die Briefwahlunterlagen jedoch aufgrund der für die Stimmzettel geltenden Liefertermine voraussichtlich erst ab dem 10.02. an die Wählerinnen und Wähler versenden. Die Wahlbriefe müssen dann bitte möglichst zügig an die Rathäuser zurückgeschickt werden. Es gibt aber noch weitere Varianten.

Abholung im Rathaus / Stimmabgabe im Rathaus: Die Unterlagen können direkt in den Rathäusern abgeholt werden. Bei dieser Gelegenheit kann auch dann schon direkt im Rathaus per Briefwahl gewählt werden. Wählerinnen und Wähler sollten für die Briefwahl im Rathaus hauptsächlich die Woche ab dem 17.02.2025 nutzen. Hintergrund: Wegen der engen Lieferfristen sind die Stimmzettel ohnehin erst ab dem 10.2. verfügbar und werden dann zunächst für die Versendung der Briefwahlunterlagen benötigt. Wer aufgrund besonderer Umstände in der letzten Woche vor der Wahl verhindert sein sollte, wendet sich bitte an die örtlichen Wahlbüros in den Rathäusern. Die Wahlbüros der Kommunen werden in der letzten Woche vor der Wahl für die Briefwahl bzw. Stimmabgabe in den Rathäusern mitunter extra erweiterte Öffnungszeiten anbieten. Informationen dazu gibt es auf den Internetseiten oder in sonstigen Veröffentlichungen der jeweiligen Kommune.

Einwurf im Rathaus: Wer seine Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt und zugesandt bekommen hat, kann sie entweder mit der Post zurückschicken oder die Briefwahlunterlagen im Rathaus abgeben oder am Rathaus einwerfen. Jedes Rathaus hat einen 24-Stunden-Briefeinwurf, der auch hierfür genutzt werden kann.
 
Wichtig: Die fristgerechte Rücksendung der Wahlbriefe liegt in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler. Nur Wahlbriefe, die am Wahltag 23.02. bis 18 Uhr im Rathaus vorliegen, können berücksichtigt werden.
 
Auch wer Briefwahl-Unterlagen beantragt und erhalten hat, hiervon jedoch keinen Gebrauch macht, kann am Wahlsonntag in einem Wahllokal seines Wahlkreises wählen gehen. Es muss lediglich der Wahlschein und Personalausweis mitgebracht werden. Nur Stimmzettel, die am Wahltag 23.2. bis 18 Uhr vorliegen, können berücksichtigt werden. Wem der Weg über die Briefwahl hierfür letzten Endes doch zu knapp erscheint, hat so die Möglichkeit, den Wahlbrief doch noch im Wahlbüro/Rathaus abzugeben.
 
Kreishaus am Wahlabend geöffnet
 
Am Wahlabend der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 ist das Kreishaus des Kreises Minden-Lübbecke, Portastraße 13 in Minden, ab 17.30 Uhr für interessierte Besucherinnen und Besucher geöffnet. Dort können sie die aktuellen Hochrechnungen und Wahlergebnisse mitverfolgen.
 
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.minden-luebbecke.de. Dort wird am Sonntagabend auch das Wahlergebnis zu finden sein.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Titelbild: Stadt Minden, Symbolfoto Artikel: Archiv

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