Corona-Pandemie: So sieht die Arbeit im Gesundheitsamt aus
Minden-Lübbecke -
Mit den ersten Corona-Fällen im Kreisgebiet Anfang März, hat sich auch die Arbeit im Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke grundlegend verändert. Mitarbeitende aller Abteilungen – Kinder-und Jugendgesundheit, Sozialpsychiatrie, amtsärztliche Gutachter und die Verwaltung im Gesundheitsamt, unterstützen seitdem die Kollegen aus dem Hygiene- und Infektionsschutz, die mit der Corona-Pandemie beschäftigt sind. „Bereits seit Ende Januar 2020 wurden im Gesundheitsamt Vorbereitungen für die sich anbahnende Pandemie getroffen“, sagt Dr. Elke Lustfeld, Leiterin des Gesundheitsamtes.
Durch die Corona-Pandemie gehört zu den Hauptaufgaben des Gesundheitsamtes aktuell das Kontaktieren und Informieren von Erkrankten und das Nachverfolgen von Infektketten. Hierfür werden sogenannte „Ermittlungsteams“ organisiert, eingearbeitet und koordiniert. Auch das Erstellen von Quarantäneverfügungen und die Übermittlung tagesaktueller Meldungen an die obere Gesundheitsbehörde, die Arbeit im Krisenstab sowie der regelmäßige enge Kontakt und Austausch mit Kliniken und Arztpraxen und zum Landeszentrum für Gesundheit, gehört seit einigen Wochen zum neuen Tagesgeschäft im Gesundheitsamt. „Es werden weiterhin Fragen zu Hygiene und Infektionsschutz, Prüfungen in medizinischen Hilfsberufen, Leichenschauen und andere dringende Aufgaben im Gesundheitsamt erledigt, soweit das in der aktuellen Situation möglich ist“, so Lustfeld. Personelle Verstärkung gab es aus anderen Ämtern der Kreisverwaltung, durch die Berufsakademie der Mühlenkreiskliniken und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
In Einrichtungen wie Schulen, Altenheime, Rehabilitationseinrichtungen, aber auch seitens der Öffentlichkeit oder bei Mitarbeitenden aus dem Haus, bei medizinischen Assistenzberufen und vor allem am Bürgertelefon gibt es aktuell viele Fragen, die sich hauptsächlich an das Gesundheitsamt richten und die ebenfalls bearbeitet werden müssen. Besondere Aufmerksamkeit – und damit weitere Maßnahmen – erfordern Erkrankungen von Risikogruppen oder aus Bereichen mit besonderem Risiko wie zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Altenpflege- und Betreuungseinrichtungen.
Bei Ausbrüchen von COVID 19, das heißt ab zwei bestätigten und zusammenhängenden Fällen, werden weitere Maßnahmen in den Einrichtungen eingefordert und begleitet. Dazu gehören Ausbruchsmanagement, intensive Beratung und Anordnung weitergehender Maßnahmen wie Aufnahmestopp, Anpassung der Hygienepläne an das Ausbruchsgeschehen, Umgang mit erkrankten und erkrankungsverdächtigen Personen und vieles mehr.
„Es handelt sich um ein dynamisches Geschehen, daher müssen die erstellten Konzepte und Informationen laufend mit den sich ändernden Vorgaben des RKI und der Landesministerien abgestimmt und angepasst werden“, sagt Dr. Elke Lustfeld.
Weiter kommen organisatorische Arbeiten dazu. So erfassen die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes in einer Übersicht die Erkrankten, die häuslichen Quarantänen und sensible Berufe allgemein und Erkrankungen in sensiblen Berufen. Hinzu kommt eine Liste der Menschen, die sich über das Bürgertelefon gemeldet haben und eine Bestätigung der Quarantäne - das heißt eine formelle Ordnungsverfügung - brauchen, sowie Reiserückkehrerlisten und eine Liste der Personen im Zusammenhang mit Ausbruchsgeschehen. All diese Listen dienen als Arbeitsgrundlage und müssen gepflegt werden.
(Text: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden)
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