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Es geht wieder mehr in Minden

Minden -

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Nach einem langen Lockdown und Teilöffnungen kehrt nun das „urbane Leben“ in die Mindener Innenstadt zurück. Darüber freut sich nicht nur Mindens Bürgermeister Michael Jäcke: „Immer mehr ist jetzt möglich. Es ist deutlich zu spüren, dass die Stimmung steigt und nicht nur die Fußgängerzone wieder lebt“, so Jäcke. Die Inzidenzen gehen weiter runter. „Das ist der Verdienst von allen Mindenern, die monatelang mit zahlreichen Entbehrungen leben mussten“, fasst der Bürgermeister zusammen. Er dankt den Bürger für ihre Geduld und das Verständnis.

Der Kreis Minden Lübbecke - und damit auch Minden - befindet sich momentan in der landesweit eingeführten Stufe 2 der Coronaschutzverordnung NRW – mit Inzidenzwerten zwischen 35 und 50. Die nächste Stufe 1 (Inzidenz unter 35) mit weiteren Erleichterungen wurde am heutigen Freitag erreicht.

Die Testpflicht für den Einzelhandel ist aufgehoben, auch in der Gastronomie gibt es Lockerungen. Ebenfalls werden öffentliche Einrichtungen in den kommenden Tagen wieder ihre Türen öffnen. Damit hat sich der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Minden am Montagvormittag intensiv befasst.

Für das Rathaus und die übrigen nicht gesondert geregelten Dienststellen der Stadtverwaltung gilt weiterhin, dass alle Dienststellen geöffnet haben, aber zur Erledigung der Bürger*innen-Anliegen immer ein Termin vereinbart werden muss. Nachweise über eine Genesung, einen Impfschutz oder einen negativen Corona-Test sind nicht erforderlich. Wie bisher sind zum Termin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Abstände zu wahren und ein Kontaktformular zur Nachverfolgung auszufüllen.

An standesamtlichen Eheschließungen dürfen ab 1. Juni 2021 folgende Personen teilnehmen: das Brautpaar und neun weitere Gäste (einschließlich Fotograf/Fotografin). Der Einlass in die Räume ist für alle an der Trauung teilnehmenden Personen nur mit einem medizinischen Mund-Nase-Schutz, der während der gesamten Eheschließung zu tragen ist, sowie einem negativen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) erlaubt. Sollte bereits ein vollständiger Impfschutz bestehen oder eine Corona-Erkrankung überstanden sein, ist kein Schnelltest erforderlich. Auch in diesen Fällen sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Standesamtliche Eheschließungen finden aktuell nur im Regierungsgebäude am Weserglacis, in der Mühle in Meißen und im Heimathaus in Dankersen statt. Die anderen Trauorte stehen noch nicht zur Verfügung.

Kulturinstitute:
Die Stadtbibliothek und das Mindener Museum öffnen am Mittwoch, 1. Juni, wieder ihre Pforten. Das Stadttheater nimmt im September den Spielbetrieb wieder auf. Das Kommunalarchiv ist am kommenden Mittwoch wieder geöffnet – allerdings muss vor dem Besuch ein Termin vereinbart werden. Die folgenden Rahmenbedingungen beziehen sich auf die Stufe 2 der Coronaschutzverordnung NRW.

Der Einlass in die Bibliothek erfolgt nur unter Vorlage des Bibliotheksausweises oder der Erfassung von Kontaktdaten und der Registrierung des Aufenthaltes. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist während des Aufenthaltes erforderlich - auch beim Arbeiten in kleinen Lerngruppen sowie an den Einzel- und Laptoparbeitsplätzen.
Besucher werden gebeten, die Hygieneregeln und den Sicherheitsabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Die maximale Besucherzahl im Haus ist auf 45 Personen begrenzt. Der Aufenthalt in der Bibliothek sollte mit Rücksicht auf wartende Besucher auf 30 Minuten begrenzt werden. Es können nur Medien ausgeliehen werden, die sich in den Regalen befinden, da alle zurückgegebenen Medien 48 Stunden in Quarantäne verbleiben. Gebühren sollten möglichst bargeldlos bezahlt werden. Die Spielkonsolen sind derzeit noch nicht nutzbar. Spielgruppen können sich nicht in der Bibliothek aufhalten.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 11 bis 17 Uhr, Samstag 10 bis 13 Uhr. Telefonische Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 11 bis 17 Uhr sowie Samstag von 10 bis 13 Uhr. Die kontaktlose Medienrückgabe ist zu den Öffnungszeiten möglich. Der Rückgabecontainer befindet sich im Eingangsbereich des Gebäudes am Weingarten.

Das Mindener Museum öffnet am 1. Juni wieder für Besucher (Dienstag bis Sontag von 10 bis 18 Uhr). Eine Terminbuchung ist zurzeit nicht erforderlich. Im Museum ist mindestens ständig ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher ist auf maximal 30 Personen begrenzt. Führungen sind für Gruppen von bis zu sieben Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit möglich. Von Besucher und Teilnehmer an Führungen werden Name, Adresse und Telefonnummer oder Emailadresse sowie der Zeitraum des Aufenthalts schriftlich erfasst und diese Daten nach vier Wochen datenschutzkonform vernichtet.
Sollten die Inzidenzen weiter sinken und für einen Museumsbesuch die Inzidenzstufe 1 (unter 35) greifen, wäre damit eine Erhöhung der Personenzahl im Museum und bei den Führungen auf das Doppelte verbunden.

Das Stadttheater plant, am Samstag, 4. September 2021, die neue Spielzeit 2021/22 zu eröffnen. Erste Veranstaltung ist die Lesereihe „Gegen das Vergessen“ (Beginn: 19.30 Uhr) mit der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie mit Schauspielerin Katharina Thalbach.

Der Einzelkartenverkauf für alle Veranstaltungen der Saison 2021/22 beginnt für Inhaber*innen der TheaterCard 25 und Abonnenten bereits am Samstag, 3. Juli 2021, von 10 Uhr bis 14 Uhr. Der offizielle Kartenvorverkauf beginnt am Montag, 5. Juli 2021 von 9 Uhr bis 18 Uhr. Für aus der vorherigen Spielzeit verlegte Veranstaltungen hat der Vorverkauf bereits begonnen. Gekaufte Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit. „Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage oder in der Tagespresse“, rät Theaterleiterin Andrea Krauledat.
Die noch geplanten Vorstellungen im Juni 2021 wurden alle bereits abgesagt - größtenteils von den Tourneeunternehmen, die keine Gastspiele mehr im Frühsommer durchführen. Community Dance wird vor allen Dingen filmisch verwirklicht.

Eine Nutzung des Kommunalarchivs ist ab dem 1. Juni wieder möglich. Voraussetzung ist eine vorherige Terminvereinbarung per Mail (info@kommunalarchiv-minden.de) oder Telefon (0571/97220-0). Am Nutzungstag muss ein bestätigter negativer Corona-Test vorgelegt werden, alternativ der Nachweis über eine Genesung oder den vollen Impfschutz. Im Archivgebäude muss medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Sport und Freizeit
Der Kontaktsport draußen ist in der Stufe 2 (Inzidenzwert 50 bis 35) unabhängig vom Alter wieder für 25 Personen erlaubt. Voraussetzung ist für Erwachsene, dass ein bestätigter negativer Corona-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt wird und die einfache Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Für Kinder und Jugendliche gilt dieselbe Personenbegrenzung, aber sie dürfen ohne Test Sport treiben. Kontaktsport drinnen ist derzeit auf zwölf Personen begrenzt – unabhängig vom Alter – und nur mit Negativtest und einfacher Rückverfolgbarkeit möglich.
Kontaktfreier Sport draußen ist ohne Personenbegrenzung möglich, drinnen nur mit Mindestabstand, negativem Corona-Test und einfacher Rückverfolgbarkeit (weitere Informationen im Anhang – Tabelle des Landessortbundes).

Vereinssport ist unter den genannten Bedingungen wieder möglich. Die Sporthallen stehen mit Duschen und Umkleiden ab kommenden Montag, 7. Juni, zur Verfügung. Die Sportplätze mit Toiletten sind seit heute, Montag, ebenfalls wieder geöffnet – mit Ausnahme des Platzes am Ratsgymnasium. Hier hat es viele Verstöße im individuellen Kontaktsport (vor allem Fußball) gegeben, so dass der Platz gesperrt werden musste. Da es bei individuellem Kontaktsport keine Übungsleiter gibt, die die Einhaltung der Regelungen prüfen können, bleibt diese Fläche vorerst noch für spontane Sportbegegnungen geschlossen, so das Sportbüro.

Das Melittabad (Hallen- und Freibad) wird voraussichtlich am kommenden Montag, 7. Juni, wieder öffnen können. Eine Mitteilung dazu folge noch, so die Mindener Bäder GmbH. Es dürfen nur Gäste das Bad betreten, die negativ getestet, geimpft oder genesen sind. Auch die Rückverfolgbarkeit durch Erhebung von Kontaktdaten muss gewährleistet sein. Hierzu will die Bäder GmbH auch die Erfassung per Luca-App ermöglichen.

Der Skatepark an der Weserpromenade bleibt vorerst noch geschlossen. Das Sportbüro hat heute, Montag, Kontakt mit dem Verein aufgenommen. Dieser kann die Überprüfung der notwendigen negativen Tests bei Erwachsenen - das ist auch noch bei unter 35 Inzidenz der Fall - nicht gewährleisten.

Soziales und Quartiere
Der Treffpunkt Johanniskirchhoff öffnet ab Montag, 7. Juni, wieder für Besucher. Nur Getestete, Geimpfte oder Genesene erhalten Zutritt. Zunächst wird ein begrenztes Angebot zur Verfügung stehen und mit den Kursleitern abgesprochen, welche Kurse wieder stattfinden. Ein konkretes Konzept wird in dieser Woche erarbeitet. Weitere Informationen werden dann auf der Internetseite veröffentlicht.

Auch das Begegnungszentrum in Bärenkämpen sowie die Quartiersbüros in Rodenbeck und auf der Rechten Weserseite bereiten sich auf eine Öffnung mit einem zunächst noch begrenzten Angebot vor.

Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit
Bezüglich der Kindertagesbetreuung in den Kindergärten wird der Regelbetrieb ab dem 7. Juni wieder aufgenommen. Das heißt, alle Kinder haben wieder einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte in den Kitas und der Kindertagespflege wird fortgesetzt.

Mit den sinkenden Inzidenzwerte dürfen die städtischen Jugendeinrichtungen nun im Rahmen der Inzidenzstufe 2 folgendes anbieten:
Angebote im Freien mit bis zu 30 jungen Menschen inklusive erwachsene Begleitpersonen - mit einfacher Rückverfolgbarkeit. Bei nicht kontaktfreien Angeboten müssen Jugendliche über 14 Jahre und auch Begleitpersonen negativen Corona-Test vorweisen.
Möglich sind Angebote in geschlossenen Räumen in festen Gruppen von bis zu 20 Personen (inkl. Begleitpersonen) mit negativem Corona-Test oder beaufsichtigtem Selbstest – bei einfacher Rückverfolgbarkeit. Das Jugendamt weist darauf hin, dass bei Angeboten innerhalb der Räume bei bis zu 20 anwesenden Personen keine Maske getragen werden muss.
Kinder und Jugendliche müssen für die Teilnahme an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit einen negativen Corona-Test vorlegen. Diesen können Schüler und Schülerinnen in den Schulen nach negativer Testung bescheinigt bekommen oder sie haben die Möglichkeit einen beaufsichtigten Selbsttest in der Einrichtung durchzuführen. Eltern sollten hierbei bedenken, dass ein positives Testergebnis selbstverständlich dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss.

Für alle wichtig zu wissen, ist, dass die Ferienspiele in den Sommerferien unter den folgenden Regeln stattfinden werden. Es sind noch Plätze frei! Anmeldungen unter www.unser-ferienprogramm.de/minden.

Möglich sind - auch bei Inzidenzstufe 3 - eintägige Ferienangebote mit täglich wechselnden Gruppen von bis zu 20 jungen Menschen (inklusive Begleitpersonen) mit negativem Corona-Test oder beaufsichtigtem Selbstest- mit einfacher Rückverfolgbarkeit. Mehrtägige Ferienangebote von maximal 20 jungen Menschen (inkl. Begleitpersonen) können mit Test am ersten Tag und dann alle drei Tage (Montag und Donnerstag) stattfinden – ebenfalls mit Kontakterfassung. Kinder- und Jugendreisen sind mit höchstens 50 Personen möglich. Am ersten Tag muss ein Test vorgelegt werden, danach zwei Mal wöchentlich.

(Quelle: Stadt Minden, Foto: Hallo Minden) 

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