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Geflügelpest - Aufhebung des Beobachtungsgebiets

Minden-Lübbecke -

Geflügelpest - Aufhebung des Beobachtungsgebiets

Der Kreis Minden-Lübbecke hebt das eingerichtete Beobachtungsgebiet ab dem 18. Januar 2017 auf. Das Beobachtungsgebiet war im Zusammenhang mit einem Geflügelpest-Fall im Landkreis Vechta eingerichtet worden. In Damme/Rüschendorf war in einem Betrieb die hochansteckende aviäre Influenza H5N8 festgestellt worden. Betroffen waren in der Gemeinde Stemwede vor allem die Ortsteile Dielingen und Drohne. Die mit der Einrichtung des Beobachtungsgebietes verbundenen Einschränkungen beim Verbringen von Geflügel und Geflügelprodukten sind damit beendet.

Zur Aufhebung des Beobachtungsgebietes wird eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen.

Fälle von Geflügelpest treten weiterhin auf

Da momentan noch immer Fälle von Geflügelpest auftreten und somit die Gefahr einer Ausbreitung der Geflügelpest nach wie vor besteht, bleibt das Aufstallungsgebot im Kreis Minden-Lübbecke jedoch bis auf weiteres bestehen.

(Text: Kreis Minden-Lübbecke | Foto: Archiv)

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