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Geflügelpest - Veterinäramt fordert Geflügelhalter zur Vorsicht auf

Minden-Lübbecke -

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Nachdem in Norddeutschland seit dem 30. Oktober 2020 mehrere Fälle von aviärer Influenza, auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeichnet, bei Wildvögeln aufgetreten sind, ist seit gestern (12.11.2020) auch im Nachbarkreis Diepholz ein Schwan positiv auf das Geflügelpestvirus getestet worden. Auch in Nutzgeflügelbeständen sind inzwischen erste Nachweise des Virus festgestellt worden.

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Das Risiko, dass sich die Geflügelpest - auch in Nutzgeflügelhaltungen - in Deutschland weiter ausbreitet, wird vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem deutschen Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, als hoch eingestuft.

Vor diesem Hintergrund rät das Veterinäramt allen Geflügelhaltern, ab sofort eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen strikt zu beachten. „Dabei ist es besonders wichtig, den Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel zu vermeiden“ sagt Dr. Ute Fritze, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Minden-Lübbecke.

Deshalb ist sicherzustellen, dass Hausgeflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert wird. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Gehöft und in den Stallungen sind auf ein Minimum zu reduzieren. Es sollten Aufzeichnungen über Personen geführt werden, die Kontakt zum Geflügel, den Stallungen oder Vorratslagern für Futter haben. Der Zutritt zu den Stallungen sollte nur in Schutzkleidung erfolgen, es wird empfohlen, an den Stallzugängen Desinfektionseinrichtungen aufstellen. Herkunft und Verbleib von Zu- und Verkäufen sind lückenlos zu dokumentieren. Darüber hinaus kann aufgrund der aktuellen Seuchenlage für den Kreis Minden-Lübbecke nicht mehr ausgeschlossen werden, dass ein Aufstallungsgebot (Stallpflicht) für Geflügel verfügt wird.

„Alle Geflügelhalter sollten ihre Tiere jetzt besonders aufmerksam beobachten“ rät Dr. Fritze. Bei Auffälligkeiten wie zum Beispiel Verlusten, Apathie, Leistungseinbußen, die auf eine Erkrankung hinweisen können, ist sofort der Hoftierarzt einzuschalten. Liegen Verdachtsmomente für einen Seuchenfall vor, ist unverzüglich das Veterinäramt zu benachrichtigen.

Bislang gibt es keine Hinweise auf Erkrankungen von Menschen mit dem aktuellen Typ des Vogelgrippe-Virus. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht nicht. Auch bei engem Kontakt wie in der Geflügelhaltung sind beim Einsatz adäquater Schutzmaßnahmen Übertragungen auf den Menschen unwahrscheinlich.

Sollte eine Geflügelhaltung bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW und dem Veterinäramt registriert sein, muss die Anmeldung des Federviehs dringend nachgeholt werden.

Weitere Informationen zum Thema, Ansprechpartner sowie die entsprechenden Dokumente und Anmeldeformulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises unter der Rubrik „Tiere und Lebensmittel, Tiergesundheit, Geflügel“. www.minden-luebbecke.de/Service/Tiere-und-Lebensmittel/Tiergesundheit/Geflügel.

(Text: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv)

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