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IHK weitet Beratungsangebot nach partiellem Lockdown wieder aus

Ostwestfalen -

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Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) unterstützt die von den jetzt beschlossenen Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen erneut. „Der Bedarf an Beratungsgesprächen nimmt wieder deutlich zu“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke.

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Bereits im Frühjahr hatte die IHK mehr als 14.500 Unternehmen Corona bedingt beraten. „Gegenwärtig stehen wir in der zweiten Phase mit den Erfahrungen aus dem Frühjahr bereit, um Bund, Land und vor allem unsere Unternehmerinnen und Unternehmer erneut mit Nachdruck zu unterstützen“, ergänzt IHK-Präsident Wolf D. Meier-Scheuven.

Die IHK informiert Unternehmen aktuell über Fördermittel, insbesondere über das Zuschussprogramm „Überbrückungshilfe II“ mit den verbesserten Zugangsvoraussetzungen und Konditionen. Zudem werde über Förderdarlehen und Bürgschaften beraten. Die IHK begrüßt, dass zur Abfederung der wirtschaftlichen Härten neue Finanzhilfen angekündigt wurden. Dazu zählt die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ der Bundesregierung. Danach soll die mögliche Entschädigung für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes vom November 2019 betragen. „Das ist eine zielgerichtete Maßnahme, die vielen Betrieben über die vierwöchige Schließung hinweghelfen kann, wenn sie schnell und unbürokratisch umgesetzt wird“, betont Pigerl-Radtke. Sie begrüßt auch die Öffnung des KfW Schnellkredits für kleinere Unternehmen als direkte Reaktion auf den neuen Lockdown.

Mit Blick auf die finanzielle Ausnahmesituation vieler Betriebe müsste die jeweilige finanzielle Unterstützung möglichst schnell und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommen. Außerdem fordert die IHK, dass das Rückmeldeverfahren der Soforthilfe NRW, das Zuschussprogramm für die Monate März bis Mai, bis auf weiteres ausgesetzt werde. Dieses Verfahren sei den seinerzeit geförderten und durch die aktuellen Auflagen erneut zurückgeworfenen Betrieben in der jetzigen Situation nicht zumutbar.

Über Finanzierungs- und Rechtsfragen zur allgemeinen Corona-Schutzverordnung NRW hinaus stellt sich die IHK auch in anderen Fachbereichen auf eine weiterhin hohe Anzahl an Corona bedingten Beratungsgesprächen ein. Die Service-Hotline der IHK Ostwestfalen ist deshalb unter 0521-5540 montags bis donnerstags von 8:30 bis 17:00 Uhr erreichbar sowie freitags von 8:30 bis 15:00 Uhr.

(Text: IHK, Symbolfoto: Archiv)

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