Kreis äußert sich zur 15km-Regel
Minden-Lübbecke -
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Wirkung vom 12. Januar eine Coronaregionalverordnung erlassen, deren Regelungen unter anderem im Kreis Minden-Lübbecke gelten. „Natürlich hat uns das MAGS vorab informiert“, sagt Landrätin Anna Katharina Bölling. „Wir haben Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Kontrolle dieser Regelung geäußert, aber wir tragen die Entscheidung des Landes mit. Letztlich haben wir alle das gemeinsame Ziel, die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen.“
Für den Kreis Minden-Lübbecke gelten nun also die in dieser Verordnung des Landes getroffenen Regelungen und Einschränkungen:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-01-11_coronaregionalvo.pdf
Für die Einwohner des Kreises ergeben sich aus dieser Verordnung innerhalb des Kreisgebietes keine Einschränkungen. Erst bei Verlassen des Kreisgebietes greift die 15-Kilometer-Beschränkung. Sie gilt dann ab der Grenze der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in der man wohnt.
Im Corona-Dashboard des Kreises ist eine zusätzliche Funktion eingeführt, mit der sich Bürgerinnen und Bürger über den für sie geltenden Bewegungsradius informieren können: Es gibt einen neuen Tab unter der Karte des Kreises, auf dem „15km Bewegungsradius“ steht. Dieser muss zuerst angeklickt werden und anschließend rechts oben am Rand der Karte die jeweilige Stadt oder Gemeinde ausgewählt werden. Dann wird auf der Karte der entsprechende Radius angezeigt.
Den Kreis erreichen seit Festlegung der Anordnung hierzu zahlreiche Anfragen der Bürgerinnen und Bürger. Fragen, die nicht in der obengenannten Verordnung geregelt sind, sammelt der Kreis jetzt zunächst. „Wir gehen davon aus, dass das zuständige Ministerium zeitnah zusätzliche Informationen zu den noch offenen Fragen zur Verfügung stellen wird“, sagt Krisenstabsleiterin Cornelia Schöder.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Fragen per Mail richten an infektionsschutz@minden-luebbecke.de.
Da die für den Kreis Minden-Lübbecke aktuell geltende Allgemeinverfügung ausläuft, arbeitet der Krisenstab des Kreises zurzeit an einer Folge-Regelung. „Diese werden wir wie üblich mit dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes abstimmen und bekannt geben.“
(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden)
Das ist auch interessant:
Wittekindshof: Ermittlungen wegen Einsatz von Reizgas
Land NRW beschließt 15-Kilometer-Regelung für Kreis Minden-Lübbecke
Corona-Virus im Kreis Minden-Lübbecke - Stand heute
Anzeige