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Kreis- und Stadtverwaltungen schließen

Minden-Lübbecke -

20200315 hallo minden corona

Die allgemeine Entwicklung der Lage zu Corona hat sich in den letzten Tagen leider weiter verschärft. Global betrachtet sind wir bekanntlich mit Schwerpunkt Europa in der höchsten Pandemie-Stufe. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Infektionen auch in unserem Kreisgebiet in den nächsten Tagen und Wochen weiter stark steigen wird.

Der Krisenstab des Kreises konzentriert seine Arbeit darauf, auf einen hohen Anstieg – gerade im Bereich zu erwartenden zahlreichen schweren Verläufe – vorbereitet zu sein. Dabei ist zu beachten, dass die Corona-Infektionswelle parallel zu den üblichen Erkrankungen verläuft, die unser Gesundheitssystem bereits zu bewältigen hat. Jetzt ist es wichtig, die Anstiegskurve so flach wie möglich zu halten, um insbesondere in den Krankenhäusern nicht die Kapazitätsgrenze zu erreichen oder zu überschreiten. „Hier sind alle gefordert, durch sehr verantwortungsvollen Umgang und eine Einschränkung sozialer Kontakte in allen Bereichen die weitere Verbreitung so gering wie möglich zu halten“, appelliert Landrat Dr. Ralf Niermann.

Konkret hat der Krisenstab des Kreises heute eine Reihe weiterer Maßnahmen in die Wege geleitet. Die Mühlenkreiskliniken haben bereits weitere Potenziale frei gemacht, um für den ansteigenden Verlauf der Krankheitswelle zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung zu haben.
Festzustellen ist, dass die Ressourcen bei der medizinischen Ausrüstung oder beim Personal in den Krankenhäusern, aber auch in anderen betroffenen Bereichen knapper werden. Bisher wurden alle begründeten Verdachtsfälle getestet. Dies ist in dieser Phase nicht mehr möglich. Daher hat der Krisenstab folgende neue Regelung getroffen: Personen, die als Schlüsselpersonen in unverzichtbaren Bereichen arbeiten, werden beim Auftreten erster Symptome in Quarantäne geschickt. Ohne Symptome nehmen sie ihren Dienst in diesen unverzichtbaren Bereichen unter genauer Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften wahr.

Als Schlüsselpersonen gelten Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Hierzu zählen: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen, der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen und unentbehrlich sind.

Kreisverwaltung ab Montag bis auf weiteres geschlossen

Nach ausführlicher Beratung im Krisenstab hat Landrat Dr. Ralf Niermann entschieden, die Kreisverwaltung einschließlich der Außenstellen (wie zum Beispiel das Straßenverkehrsamt in Minden und Lübbecke) ab Montag bis auf weiteres für die Öffentlichkeit zu schließen. Diese Entscheidung wird im Sinne des Schutzes der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger jetzt für notwendig gehalten. Die Kreisverwaltung wird selbstverständlich für die Bürgerinnen und Bürger weiterarbeiten. Hierbei ist es das Ziel, sicherzustellen, dass die Dienstleistungen der Kreisverwaltung – trotz der einmaligen Situation – langfristig und so weit wie möglich aufrecht erhalten werden können. Für die Dienstleistungen soll die Kommunikation über E-Mail, Post und Telefon genutzt werden.

Notfallbetreuung für den Bereich Schulen

Der Unterricht ruht ab Montag bis zum Beginn der Osterferien.

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken, sofern die Kinder gesund sind. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung. Eltern werden gebeten, ihre Kinder nicht zu den Großeltern zu bringen, da gerade ältere Personen zu der Risikogruppe für schwere Krankheitsverläufe gehören.

Notfallbetreuung von Kindern berufstätiger Eltern

Die Notfallbetreuungen für Kinder in Kitas und Schulen werden aktuell organisiert. Sie gelten für Familien, in denen ein Elternteil alleinerziehend oder beide Eltern in unverzichtbaren Bereichen arbeiten.

In den Schulen wird während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet. Hiervon werden insbesondere die betreuungsbedürftigen Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst. Betreuungsbedürftige Schülerinnen und Schüler sind Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen.

Schlüsselpersonen sind auch hier Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Hierzu zählen: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen, der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen und unentbehrlich sind.

Voraussetzung für die Betreuung im Ausnahmefall:

- Die Betreuungsperson ist alleinerziehend und eine unentbehrliche Schlüsselperson

- beide Erziehungsberechtigten/Betreuungspersonen sind unentbehrliche Schlüsselpersonen

- Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung ist durch schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten nachzuweisen.

- Das zu betreuende Kind weist keine Krankheitssymptome auf

- Das Kind steht nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und es weist keine Krankheitssymptome auf.

- Das Kind und seine Erziehungsberechtigten/Bezugspersonen haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.

Fallzahlen

Aktuell sind acht neue positive Abstrichergebnisse vom Labor gemeldet: 4 aus Stemwede, 3 aus Lübbecke und 1 aus Pr. Oldendorf. Insgesamt gibt es damit 55 Erkrankungen im Kreisgebiet.

Außerdem hat die Stadt Minden soeben weitere Maßnahmen angekündigt:

Kein Publikumsverkehr bei Stadtverwaltung und Städtischen Betrieben Minden (SBM) 
Minden.
 

Der Stab für außergewöhnlicher Ereignisse (SAE) der Stadt Minden hat entschieden, dass ab Montag, 16. März bis auf weiteres alle Dienststellen der Stadtverwaltung (Regierungsgebäude am Weserglacis 2, Kleiner Domhof 6/17, Großer Domhof 1+2) und auch das Verwaltungsgebäude der Städtischen Betriebe Minden (Große Heide 50, 32425 Minden) für die Öffentlichkeit geschlossen sind. Auch das Gebäude der Feuerwehr Minden (Marienstraße 75, 32425 Minden) ist nicht für Publikum erreichbar. Bürgerinnen und Bürger können die Dienststellen, alle Nebenstellen und das Gebäude der SBM nicht betreten. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nur für dringende Anfragen telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Die Funktionen der Städtischen Betriebe werden aufrechterhalten – das sind unter anderem die Müllabfuhr und die Straßenreinigung. Der Wertstoffhof auf dem Betriebshof der SBM soll von Kunden so wenig wie möglich in Anspruch genommen werden, d.h. auf das Wegbringen von Müll soll verzichtet werden. Ebenfalls aufrechterhalten werden der Feuerwehr- und Rettungsdienst. 

Hintergrund der Maßnahme ist, dass die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und der SBM organisiert werden muss. In der derzeitigen dynamischen Lage muss die bisherige Personaleinsatzplanung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes angepasst werden. 

Bürgermeister Michael Jäcke findet eingehende Worte: Minden muss in diesen herausfordernden Zeiten zusammenstehen und sich solidarisch zeigen. Ich wünsche mir, dass die Mindenerinnen und Mindener die Anordnungen der Gesundheitsbehörden, der Landesregierung und der Stadt Minden ernst nehmen. Das heißt auf Hygiene achten, den Abstand zu anderen wahren und soweit möglich auf soziale Kontakte zu verzichten. Wir sind eine starke Stadtgesellschaft und haben vieles zusammen durchgestanden. Jetzt ist wieder eine Zeit, in der es auf jede und jeden ankommt. Denken Sie an ihre Mitmenschen und zeigen Sie, dass unsere Weserstadt verantwortlich handelt.

(Text: Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv)

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