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Maskenpflicht für Fußgängerzone und Kurpark

Bad Oeynhausen -

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Ab Mittwoch gilt für die Fußgängerzone in der Innenstadt und den Kurpark in Bad Oeynhausen eine generelle Maskenpflicht von 8 bis 23 Uhr. Diese Entscheidung hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse angesichts der hohen Infektionszahlen in Bad Oeynhausen getroffen.

Die Maskenpflicht gilt auch für den Augustaplatz, der unmittelbar an die Fußgängerzone angrenzt sowie für den Bahnhofsvorplatz. Auch wenn die Maske auf dem Bahnhofsvorplatz durch die Coronaschutzverordnung bereits Pflicht ist, wird der Bereich in der neuen Allgemeinverfügung explizit mit aufgeführt, um die Rechtslage hier klar und deutlich zu machen.

Für den ZOB gilt die Maskenpflicht ebenfalls bereits durch die entsprechende Landesverordnung. Die Stadtwerke werden an den Eingängen zur Fußgängerzone und zum Kurpark kurzfristig Schilder aufstellen, die auf die Maskenpflicht hinweisen.

Ausnahmen von der Coronaschutzverordnung sind nur in sehr begrenztem Umfang vorgesehen. Essen und Trinken ist nur in zwingend notwendigen Fällen, zum Beispiel bei Diabetikern erlaubt. Die Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht der Stadt Bad Oeynhausen ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020.

(Quelle: Stadt Bad Oeynhausen, Symbolfoto: Archiv)

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