Online-Magazin für Minden und Umgebung

Mühlenkreiskliniken schränken Besuchsregelung weiter ein

Minden-Lübbecke -

Aufgrund der steigenden Covid-19-Infektionszahlen ändern die Mühlenkreiskliniken für das Krankenhaus Bad Oeynhausen, das Krankenhaus Lübbecke, das Krankenhaus Rahden, das Medizinische Zentrum für Seelische Gesundheit und die Auguste-Viktoria-Klinik die Besuchsregelung.

Aufgrund der steigenden Covid-19-Infektionszahlen ändern die Mühlenkreiskliniken für das Krankenhaus Bad Oeynhausen, das Krankenhaus Lübbecke, das Krankenhaus Rahden, das Medizinische Zentrum für Seelische Gesundheit und die Auguste-Viktoria-Klinik die Besuchsregelung. Künftig ist nur noch eine Vertrauensperson pro Patient als Besucher zugelassen. Im Johannes Wesling Klinikum wurde diese Regelung bereits in der vergangenen Woche eingeführt.

Im Krankenhaus Lübbecke ist wie zuvor eine telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 05741/35-0 des Besuchs notwendig.

Anzeige

Anzeige-Wohnhaus-Oktober-2020

In der Regel wird die Vertrauensperson vom Patienten bei der Aufnahme angegeben. Die benannte Person darf den Patienten pro Tag für eine Stunde besuchen. Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 13 bis 18 Uhr. Vor dem Betreten der Krankenhäuser muss sich die Besuchsperson registrieren und einem Gesundheitsscreening unterziehen. Zudem wird mit einem kontaktlosen Fiebermessgerät die Köpertemperatur gemessen, um eine Infektion bestmöglich auszuschließen. Weiterhin muss während des gesamten Besuchs ein sauberer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Eine frische Maske wird von den Mühlenkreiskliniken unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Die Besuchsregelung gilt für die Normalstationen. Aufgrund der möglichen Infektionsgefahr sind Besuche auf den Covid-Infektionsstationen weiterhin nicht möglich. Auf den Intensivstationen und der Palliativstation können individuelle Lösungen mit den Stationsleitungen vereinbart werden. Schwangere Frauen dürfen im Kreißsaal weiterhin von einer Person begleitet werden. Im Eltern-Kind-Zentrum (ELKI) am Johannes Wesling Klinikum Minden dürfen Kinder ebenfalls von einem Elternteil ohne zeitliche Einschränkung begleitet werden.

Zudem sind Besuche bei medizinischer Notwendigkeit möglich. Hierüber entscheidet der behandelnde Arzt im Einzelfall.

„Diese erneute Einschränkung des Besuchs ist uns nicht leichtgefallen. Die aktuelle pandemische Lage zwingend uns aber, das Risiko für die Patientinnen und Patienten, aber auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu minimieren. Jede Person mehr, die Zutritt auf einer Station hat, vergrößert das Infektionsrisiko für alle anderen. Deshalb müssen wir die Anzahl der Besucher begrenzen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme“, erklärt der Direktor des Instituts für Krankenhaushygiene Dr. Peter Witte. Gleichzeit bittet er darum, auch die erlaubten Besuche auf ein Minimum zu reduzieren. „Gerade bei kurzen Krankenhausaufenthalten sollte sich jeder prüfen, ob ein Besuch notwendig ist“, sagt Dr. Peter Witte.

Im Gegenzug wird am Mittwoch, 28. Oktober, das Betretungsverbot für Besucher aus inländischen Risikogebieten aufgehoben. „Da inzwischen große Teile Nordrhein-Westfalens und zunehmend mehr Regionen in Deutschland zu Risikogebieten erklärt werden und auch bei uns die Fallzahlen steigen, ist eine Beschränkung für Personen aus diesen Gebieten nicht mehr sinnvoll“, erklärt Dr. Peter Witte.

Die neue Regelung gilt ab sofort. Für bereits aufgenommene Patientinnen und Patienten gilt eine Übergangsphase bis Mittwoch, 28. Oktober. Um das Screening und die Registrierung möglichst reibungslos zu gestalten, ist es wünschenswert, wenn Besucher die Selbstauskunft möglichst bereits zu Hause ausfüllen. Das Formular steht auf der Homepage der Mühlenkreiskliniken unter www.muehlenkreiskliniken.de zum Download bereit.

(Text und Foto: MKK)

Das ist auch interessant:

Tankstelle in Vennebeck überfallen

Lernen in der Simulation

Polizei kontrolliert über 1.200 Fahrzeuge auf B 482

Corona-Virus im Kreis Minden-Lübbecke - Stand heute

Anzeige

Eigenanzeige-HaMi-2020-55cent-848x457