Neue Regelungen für Arbeit der Kreisverwaltung
Minden-Lübbecke -
Für die Arbeit der Kreisverwaltung gibt es ab kommenden Montag, 4. Mai 2020, neue Regelungen. „Die Kreisverwaltung hat ihre Arbeit aufgrund der Coronasituation in den vergangenen Wochen auch ohne direkten Publikumsverkehr weitgehend reibungslos erledigen können“, sagt Landrat Dr. Ralf Niermann. „Alle Mitarbeitenden haben sich mit viel Engagement und Flexibilität auf die neue Situation eingestellt und Wege gefunden, ihre Arbeit so vollumfänglich wie möglich zu erledigen. Dennoch gibt es Angelegenheiten, für die ein persönliches Erscheinen unbedingt notwendig ist – für diese Fälle möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, nach Terminvereinbarung auch wieder direkt zu uns zu kommen.“
In den Dienststellen der Kreisverwaltung sollen nach wie vor nur die Angelegenheiten persönlich erledigt werden, die nicht telefonisch oder auf dem elektronischen Weg bearbeitet werden können. Eine vorherige Terminabsprache ist zwingend notwendig. Die Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Fachämtern erhalten Sie im Internet unter www.minden-luebbecke.de oder der Telefonnummer 0571-807-0.
Für das Straßenverkehrsamt gibt es eine Ausnahme. In der Zulassungsstelle hat sich ein Einwurf- und Abholsystem bewährt und garantiert kurze Bearbeitungszeiten. Das bedeutet, dass ein persönliches Erscheinen für Zulassungsangelegenheiten – auch im Bürger-Service - nicht möglich ist.
Für dringend notwendige Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, einer sogenannten Alltagsmaske empfohlen. Das Einhalten des Mindestabstandes sowie der Hygieneregeln sollten zwischenzeitlich für alle eine Selbstverständlichkeit sein.
(Text: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden)
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