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Öffnungsperspektiven auch für regionale Feste

NRW -

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Foto: Oliver Hallmann

Sinkende Infektions- und steigende Impfzahlen schaffen in vielen Bereichen Öffnungsperspektiven. Setzt sich diese positive Entwicklung stabil fort, sind auch weitere Lockerungen für den späten Sommer oder Herbst möglich. Über mittel- bis langfristige Öffnungsperspektiven für Betreiber von Volksfesten, Kirmes- und Marktveranstaltungen tauschten sich Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schaustellerverbände in Nordrhein-Westfalen, aus.

Minister Pinkwart: „Auch für traditionelle, regionale Veranstaltungen mit begrenztem Teilnehmerkreis und familienorientiertem Charakter unter freiem Himmel muss es mit einem entsprechenden Hygienekonzept Öffnungsperspektiven geben. Diese Veranstaltungen, die ein wichtiges Kulturgut dieses Landes sind, sind anders zu bewerten als Großveranstaltungen mit internationalem Publikum, die oftmals weitgehend in geschlossenen Großzelten stattfinden. Bei einem weiteren Rückgang des Infektionsgeschehens bestehen für traditionelle, regionale Volksfeste unter freiem Himmel gute Aussichten für den Spätsommer. Vorausgesetzt, es liegt ein Hygienekonzept vor. Veranstalter sollten ihre Planungen nicht zu früh abbrechen.“

Minister Laumann: „Ich wünsche mir sehr, dass unsere beliebten traditionellen Feste in den Regionen Nordrhein-Westfalens so schnell wie möglich wieder stattfinden können. Wir werden alles daransetzen, insbesondere durch einen weiterhin guten Fortschritt beim Impfen der Bürgerinnen und Bürger, dass diese Veranstaltungen so bald wie möglich wieder besucht werden können. Und hier sind wir bereits auf einem sehr guten Weg. Ich verstehe, dass Veranstalter eine Planungsperspektive benötigen. Hier sind in der Vergangenheit gute Hygienekonzepte entwickelt worden. Bei einem nachhaltig stabilen und niedrigen Infektionsgeschehen und einem erheblichen Impfortschritt können solche umfassenden Konzepte berücksichtigt werden. Die temporären Freizeitparks aus dem vergangen Jahr stellen dabei ein gutes Beispiel dar, wie bei begrenzter Besucherzahl und entsprechendem Hygienekonzept das Infektionsrisiko minimiert werden kann.“

Albert Ritter: „Schausteller brauchen keine langfristigen Vorlaufzeiten und sind auch bereit, eventuelle Mietverträge mit kurzfristigen Auflösungsklauseln zu akzeptieren – wenn sie endlich eine Perspektive bekommen. Wir verfügen bereits über Hygieneschutz-Konzepte aus dem Jahr 2020, als sogenannte temporäre Freizeitparks veranstaltet werden konnten, bei denen ein Infektionsgeschehen nicht nachgewiesen wurde.“

(Quelle: Land NRW)

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