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Stallpflicht für Geflügel im Mühlenkreis wird aufgehoben

Minden-Lübbecke -

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Der Kreis Minden-Lübbecke hebt mit seiner tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung das seit Anfang März geltende Aufstallungsgebot für Geflügel auf. Damit dürfen seit Dienstag, 18. Mai 2021, alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse wieder im Freien gehalten werden.

Die Seuchenlage in Ostwestfalen hat sich entspannt. Das im Zuge mit dem letzten Ausbruch Mitte April in Paderborn eingerichtete Beobachtungsgebiet konnte zum Wochenende aufgehoben werden. In Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) wurde nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung vom Veterinäramt des Kreises eine aktualisierte Risikobewertung für den Mühlenkreis getroffen und die Aufhebung der Stallpflicht als vertretbar gehalten.

Damit darf nach mehr als zehn Wochen das Geflügel wieder nach draußen. Allerdings sind die allgemeinen Schutzmaßregeln nach der Geflügelpest-Verordnung weiterhin strikt zu beachten. Hierauf weist der amtliche Tierarzt Dr. Detlef Grote alle Geflügelhalter ausdrücklich hin. „Mit dem Ausbruch der Geflügelpest im März in einer Putenhaltung in Preußisch Oldendorf und den Auswirkungen aus einem Fall in Lemförde waren fast alle Geflügelhalter*innen im gesamten Altkreis Lübbecke über einen Zeitraum von 30 Tagen stark von durchzuführenden Bekämpfungsmaßnahmen eingeschränkt“, sagt Dr. Detlef Grote.

Auch der Nachweis der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) bei neun Wildvögeln, die im März und April verteilt über das Kreisgebiet tot aufgefunden wurden, habe aufgezeigt, dass das Virus hier aktiv war. Wie bisher sollte das Geflügel weiterhin aufmerksam beobachtet und bei Zukäufen auf eine sichere Herkunft geachtet werden. Bei Auffälligkeiten wie zum Beispiel Verlusten, Apathie, Leistungseinbußen, die auf eine Erkrankung hinweisen können, ist sofort die betreuende Tierarztpraxis einzuschalten, liegen Verdachtsmomente für einen Seuchenfall vor, ist vom Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu benachrichtigen.

Zudem sollten alle Geflügelhalter darauf vorbereitet sein, ihr Federvieh jederzeit wieder aufstallen zu können. Dazu sollte ein fester Stall oder alternativ eine Schutzvorrichtung, die nach oben mit einer dichten und seitlich überstehenden Abdeckung (zum Beispiel mit einer Plane) versehen ist, vorhanden und nutzbar sein.

Weitere Informationen für Geflügelhalter sind unter „Service, Tiere und Lebensmittel, Aktuelles zur Geflügelpest“ auf der Homepage des Kreises unter www.minden-luebbecke.de/Service/Tiere-und-Lebensmittel zu finden.

(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv)

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