Präsenzunterricht bei Inzidenz unter 100
NRW -
Nach geltendem Infektionsschutzgesetz des Bundes muss in den Kreisen und kreisfreien Städten ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht erteilt werden; bei einer Inzidenz von weniger als 165 darf Wechselunterricht und ab einer Inzidenz von unter 100 Präsenzunterricht stattfinden.
Die anhaltend sinkenden Corona-Infektionszahlen führen dazu, dass mittlerweile mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen eine stabile Inzidenz von unter 100 aufweisen. Es ist angesichts der derzeitigen Entwicklung davon auszugehen, dass sich bis Ende Mai diese Zahl noch deutlich erhöht. Die Landesregierung hat stets betont, das Infektionsgeschehen aufmerksam zu beobachten und alle weiteren Entscheidungen zum Schulbetrieb vor dem Hintergrund der Infektionslage zu treffen.
Ab Montag, den 31. Mai 2021, kehren alle Schulen aller Schulformen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt vom Wechselunterricht zum Präsenzunterricht zurück. Damit wird für die verbleibenden fünf Schulwochen bis zum Beginn der Sommerferien am 2. Juli 2021 Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler erteilt. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben in den Schulen und auch die Masken- und Testpflicht gelten selbstverständlich weiterhin.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte dazu: „Die Entscheidung der Landesregierung mehrere Wochen vor den Sommerferien wieder zum angepassten Präsenzunterricht zurückzukehren, ist ein wichtiges Signal für die Familien und insbesondere die Schülerinnen und Schüler. Es ist für die Landesregierung stets selbstverständlich gewesen, dass wir bei sinkenden Infektionszahlen auch wieder mehr Präsenzunterricht ermöglichen wollen. Für mich persönlich haben die Entwicklung der Kinder und ihre Bildungschancen Priorität bei gleichzeitig größtmöglichem Gesundheitsschutz in den Schulen. Kinder brauchen Kinder. Kinder brauchen Bildung. Kinder brauchen Strukturen und wieder mehr regulären Alltag. Ich bin am heutigen Tage zuversichtlich, dass wir durch Schützen, Testen und Impfen der Lehrkräfte den jungen Menschen und der gesamten Schulgemeinschaft zum Schuljahresende ein wichtiges Stück Normalität zurückgeben können.“
Die Schulen und die Schulträger haben zusammen mit Experten sehr intensiv gut funktionierende und abgestimmte Hygienekonzepte erarbeitet und immer weiter verbessert. Neben den Infektions- und Hygieneschutzkonzepten an den Schulen, die die Landesregierung umfangreich unterstützt hat, setzt die Landesregierung zur Absicherung des Präsenzunterrichts als weiteren zentralen Baustein auf die Testpflicht in Schulen. Seit dem Frühjahr werden regelmäßig mindestens zwei Mal wöchentlich alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in Präsenz getestet. Mit neuen Testverfahren für die Grund- und Förderschulen konnten die Testverfahren in den Schulen in den letzten Wochen weiter ausdifferenziert und optimiert werden.
Die Schulen werden noch heute mit einer Schulmail über den geplanten weiteren Schulbetrieb und die damit verbundenen Fragen informiert. Zum Ende der Woche wird mit dem Auslaufen der aktuellen Fassung die Corona-Betreuungsverordnung entsprechend angepasst, so dass die rechtlichen Grundlagen für den Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021 feststehen. Die Schulen, aber auch Lehrkräfte und Eltern haben so ausreichend Gelegenheit, sich auf die erforderlichen Änderungen im Schulbetrieb einzustellen.
Die Schulmail mit weiteren Informationen finden Sie in Kürze auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung oder direkt hier: www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv.
(Quelle: Land NRW, Symbolfoto: Hallo Minden)
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