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Stadt stellt neuen Mietspiegel auf: Beteiligung noch bis 11. August

Minden -

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Alle Bürgerinnen und Bürger in Minden, die eine Immobilie - oder auch mehrere - in Minden besitzen, sowie alle Mieter können sich noch bis noch bis 11. August 2019 an der Erfassung für den neuen Mietspiegel beteiligen. Dieser tritt am 1. April 2020 in Kraft und gehört zu den gefragtesten Dateien im Internetauftritt der Stadt Minden. Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten für den nicht preisgebundenen Wohnraum.

Und damit es eine möglichst repräsentative Grundlage wird, bittet die Stadt Minden weiter um die Mithilfe der Vermieter und Mieter in Minden. Eine Beteiligung ist seit dem 6. Juni möglich. Es habe zum jetzigen Zeitpunkt rund 170 Abrufe und mehr als 120 Rückläufe gegeben, berichtet der Leiter des Bereiches Vermessung und Geoservice, Benjamin Groß. Die Daten zu den Wohnungen können in einem Online-Fragebogen eingetragen werden. Dieser ist von der Homepage der Stadt Minden www.minden.de oder direkt über www.minden.de/mietspiegel zu erreichen.

„Es werden keine Namen von Vermietern oder Mietern abgefragt“, macht Groß, deutlich. Auch erfolge die Auswertung, die ein beauftragtes Institut bearbeitet, anonym. Die Stadt Minden überliefert nur die Daten an das Institut, die keine Rückschlüsse auf Namen oder Adressen zulassen, so der Bereichsleiter weiter. Sie seien für die Auswertung lediglich stadtteilbezogen.

Der Fragebogen wurde zusammen mit der Statistikstelle erarbeitet und auch mit der städtischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Bürgerinnen und Bürger, die den Bogen lieber schriftlich ausfüllen möchten, können eine Version zum Ausdrucken herunterladen oder erhalten diesen im Bürgerbüro. Er kann dann mit der Post zurück an die Stadt Minden (Adresse steht auf dem Bogen) zurückgeschickt oder im Briefkasten des Rathauses (Kleiner Domhof 17) eingeworfen werden.

Mieter beziehungsweise Eigentümer sollen in den Fragebogen neben der Kaltmiete auch den Typ (z.B. Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus), die Lage, das Baujahr, die Größe und die Zahl der Räume sowie anzukreuzende aufwertende Details in der Ausstattung, wie Fahrstuhl, hochwertige Bodenbeläge, Art der Heizung, Balkon/Terrasse, Isolierverglasung und Wärmedämmung eintragen. „Alle diesen Angaben können nach Abschluss der Erfassung elektronisch ausgewertet werden und fließen dann in den neuen Mietspiegel ein. Unterstützt wird die Stadt Minden bei der Auswertung vom unabhängigen Institut ALP - Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH.

Der neue Mietspiegel, der ab 1. April 2020 für zwei Jahre gültig ist, wird erneut ein qualifizierter sein. Die Grundlage dafür legt Paragraf 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches fest. Danach ist ein qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Die Aufstellung liegt dieses Mal federführend in der Hand der Stadt Minden, nachdem der Mietspiegel 2016 als Gemeinschaftswerk herausgegeben und 2018 von der Stadt Minden mit einem Verbraucherpreis-Index von plus 2,3 Prozent fortgeschrieben wurde.

(Text und Karte: Stadt Minden)

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