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Verschärfte Corona-Regeln nun auch in Minden

Minden -

20201027 hallo minden corona

Der Kreis Minden-Lübbecke ist auf der bundesdeutschen Corona-Karte nun auch rot eingefärbt. Mit Stand von gestern, Montag (26. Oktober), ist die kritische Zahl von 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen überschritten worden. Der aktuelle Wocheninzidenz-Wert betrug 57,3. Damit gilt auch für das Kreisgebiet Minden-Lübbecke ab sofort die Gefährdungsstufe 2. Mit dieser Lage hat sich gestern Vormittag auch der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Minden (SAE) befasst.

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Neue Corona-Schutzverordnung

Im gesamten Kreisgebiet – und auch Minden - gelten nun verschärfte Regeln, die in Paragraf 15a der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW stehen und auch auf der Seite des Ministeriums für Gesundheit und Soziales unter https://www.mags.nrw/coronavirus nachgelesen werden können. Bei Fragen können sich Bürger an die Hotline des MAGS wenden: 0211/9119-1001, Montag–Freitag, 8–18 Uhr, E-Mail: corona@nrw.de.

Gastronomie und Hotellerie

Zu den Verschärfungen seit gestern gehört, dass in einem Restaurant nur noch bis maximal fünf Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Gleiches gilt für die Nutzung einer Ferienwohnung. Mehr Personen sind nur zulässig, wenn alle aus einer Familie oder nur aus zwei Hausständen kommen.

Seit gestern gilt im gesamten Kreis auch, dass gastronomische Einrichtungen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr komplett geschlossen sein müssen (Sperrstunde). Dann ist auch kein Außer-Haus-Verkauf mehr erlaubt. Verboten ist ebenfalls der Verkauf von Alkohol in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr.

Feiern und Feste

Auch gibt es bereits seit dem 19. Oktober starke Einschränkungen bei Feiern aus herausragendem Anlass - zum Beispiel Geburtstage, Hochzeiten oder Trauerfeiern. Nur noch zehn Personen dürfen an solchen Zusammenkünften außerhalb von Zuhause teilnehmen. „Aber auch in den eigenen vier Wänden sollte diese Zahl nicht überschritten werden“, appelliert der Beigeordnete und SAE-Leiter, Lars Bursian. „Ich bitte alle Mitbürger dringend, möglichst auf größere Treffen zu verzichten. Damit schützen Sie sich und andere“, so Bursian in einer heute aufgezeichneten Videobotschaft. 

An die Zehn-Personen-Regel angelehnt hat das Standesamt der Stadt Minden festgelegt, dass neben dem Brautpaar und der Standesbeamtin nur noch zehn Gäste – inklusive Trauzeugen, Kinder und Fotograf - bei der Trauung dabei sein dürfen.

Veranstaltungen, Konzerte und Aufführungen

Für Veranstaltungen - wie Konzerte oder Aufführungen, Versammlungen oder Kongresse - gelten ebenfalls neue Regeln: In geschlossenen Räumen dürfen höchstens 250 Personen zusammenkommen, im Freien höchstens 500 Personen. Ab 100 Teilnehmer muss ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegen. Neu ist auch, dass bei Kultur- und Sportveranstaltungen auf allen Steh- und Sitzplätzen durchgehend eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss.

Das alles ist Pflicht. An diese und weitere Regeln sollten sich alle Menschen im Kreis Minden-Lübbecke halten. Noch gibt es keine Maskenpflicht für den Außenbereich im Kreis. „Aber ich empfehle, überall draußen, wo es eng mit dem Abstandhalten wird und auch in Warteschlangen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen – so auch in der Fußgängerzone“, appelliert Lars Bursian. Und weiter: „Wir befinden uns an einem kritischen Punkt. Ich bitte daher alle Mitbürger, die Regeln einzuhalten, und auf ihre Mitmenschen Rücksicht zu nehmen.“

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Neue Regeln bei der Stadtverwaltung

Darüber hinaus besteht seit vergangener Woche Maskenpflicht in allen Räumlichkeiten der Stadtverwaltung. Nur am Arbeitsplatz dürfen die Mitarbeiter die Mund-Nase-Bedeckung absetzen. Auch für die Feuerwehr Minden gilt diese Regelung seit gestern, wie Leiter Heino Nordmeyer im SAE berichtete. Mit Erreichen der Gefährdungsstufe 2 sind ab sofort auch alle Dienste der Freiwilligen Feuerwehr eingestellt. „Es werden nur noch die Einsätze abgewickelt“, so Nordmeyer. Bereits bei Stufe 1 (Inzidenz-Wert von 35) war die Arbeit der Kinder- und Jugendfeuerwehr eingestellt worden.

Wann werden die Maßnahmen wieder aufgehoben?

Diese aktuellen, verschärften Regelungen können erst aufgehoben werden, wenn der Inzidenz-Wert für den Kreis Minden-Lübbecke über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. „Also ist nicht gleich wieder alles aufgehoben, nur weil zum Beispiel morgen der Wert bei 49,9 liegt“, erläutert die Ordnungsbehörde der Stadt Minden. Der Kreis muss die Allgemeinverfügung der Gefährdungsstufe 2 erst wieder aufheben, bevor „Entwarnung“ gegeben werden kann. Basis für das Handeln ist der Inzidenzwert vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG). Internetseite: www.lzg.nrw.de.

(Text: Stadt Minden, Foto: Hallo Minden)

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