Online-Magazin für Minden und Umgebung

Was ist zu tun bei einen positiven Antigen-Schnelltest

Minden-Lübbecke -

20210306 hallo minden antigenschnelltest

Mit einem Antigenschnelltest (Point-of-Care PoC)-Test sind Testungen auf SARS-CoV-2 möglich, ohne dass dafür ein Labor beauftragt werden muss. Verwendung finden solche Tests beispielsweise in Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen. „Dabei sollte beachtet werden, dass ein negativer Antigenschnelltest lediglich eine Momentaufnahme ist. Das Ergebnis des Tests hat keine Aussagekraft für die Zukunft, auch nicht für wenige Tage“, Dr. Elke Lustfeld, Leiterin des Gesundheitsamtes Minden-Lübbecke.

„Ein positiver Antigenschnelltest zeigt, dass Eiweißstrukturen des Virus nachgewiesen werden konnten. Um eine Ansteckung anderer Personen so schnell wie möglich einzudämmen, müssen sich die betroffenen Personen und auch die Haushaltsangehörigen unmittelbar in Quarantäne begeben, da nach § 3 Abs. 1a der Quarantäneverordnung ein positiver Schnelltest bis zum Vorliegen eines negativen PCR-Ergebnisses zur Quarantäneverpflichtung führt. “, ergänzt Dr. Elke Lustfeld.

Mit PCR-Ergebnis ist dabei der Abstrich gemeint, der unter anderem von einem Hausarzt/einer Hausärztin oder vom Testzentrum im Johannes-Wesling Klinikum (JWK) durchgeführt wird. In diesem Abstrich können in einem Labor mithilfe eines anderen Auswertungsverfahrens (Polymerase – Kettenreaktion, engl. polymerase chain reaction - PCR) DNA-Stücke des Virus identifiziert werden. Deswegen benötigt der PCR-Test längere Zeit für die Analyse, ist dafür aber umso präziser. Daher kann es vorkommen, dass ein Antigenschnelltest positiv ist, die PCR-Testung aber im Nachgang ein negatives Ergebnis aufweist, wenn keine Coronavirus DNA-Stücke gefunden wurden.

Bei einem negativen PCR – Test endet die durch den positiven Antigenschnelltest ausgelöste Quarantäne für alle Personen des Haushaltes sofort. Sollte keine anschließende PCR Diagnostik erfolgen, gilt gem. § 3 Abs. 1a Quarantäneverordnung des Landes NRW eine 10tägige Quarantäne. Auch Haushaltsangehörigen müssen sich gemäß der Quarantäneverordnung NRW unverzüglich in Quarantäne begeben (§ 4 Abs. 1). Die Quarantäne von Haushaltsangehörigen endet ebenfalls, wenn in der bestätigenden Diagnostik der PCR-Test für den Primärfall negativ ist. Bei Vorlage eines Nachweises über einen positiven Schnelltest kann die Hausärztin/der Hausarzt oder das Testzentrum im JWK eine kostenlose PCR-Untersuchung durchführen. Ohne Nachweisschreiben muss der PCR-Test selbst bezahlt werden.

Da eine Infektion mit dem Coronavirus nach dem Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung ist, wird das Gesundheitsamt anhand eines Meldebogens für PoC-Testungen über das positive Schnelltest-Ergebnis informiert.

Daraufhin meldet sich das Gesundheitsamt bei den betroffenen Personen. Für den Fall, dass das Gesundheitsamt, diese Personen - etwa, weil die Informationen nicht komplett sind - innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Nachricht nicht erreicht haben sollte, sollen sich die Personen unter der E-Mail-Adresse: infektionsschutz@minden-luebbecke.de bei dem Gesundheitsamt melden und ihre Kontaktdaten (Vollständiger Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, Anschrift) angeben.

(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv)

Das ist auch interessant:

Mahnwache auf dem Markt als Zeichen gegen Rassismus

Nach Wohnhausbrand in Oberbauerschaft: Einsatzkräfte finden Leichnam

Traditionelle Osterfeuer untersagt

Corona-Virus im Kreis Minden-Lübbecke - Stand heute

Anzeige

Eigenanzeige-HaMi-2020-55cent-848x457