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Badeverbot für den Badesee Lahde aufgehoben

Petershagen -

 Das für den Badesee Lahde vom Kreis Minden-Lübbecke erlassene Badeverbot wegen eines vermehrten Aufkommens an Blaualgen wurde mit Wirkung vom 14. August 2020 aufgehoben.  Aufgrund der kurzfristigen Freigabe ist für das Wochenende keine Badeaufsicht vor Ort!  Während der Badesaison überwachen die Gesundheitsbehörde sowie das Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke die Badegewässer nach den Vorgaben der Badegewässerverordnung auf bakterielle Verunreinigungen. Die gültige Verfügung zur Aufhebung des Badeverbotes finden Sie hier.  Hintergrundinformation: Anzeichen einer "Algenblüte", also Massenentwicklung von Cyanobakterien  Massenansammlungen von Cyanobakterien werden gelegentlich mit chemischen Farbstoffen, aber auch mit Blütenpollen, die auf der Wasseroberfläche schwimmen, verwechselt.  Algen"blüten" haben folgende Merkmale:  die Sichttiefe beträgt (meist deutlich) unter einem Meter das Wasser ist grünlich oder bläulich-grünlich verfärbt oder getrübt Schlierenbildung bis hin zu Algenteppichen wolkenartige Verteilung im Wasser Bei einem starken Algenaufkommen kann es bei Badenden zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Hautreizungen, bei Schlucken des Wassers zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall kommen. Des Weiteren hat die starke Algenbildung unter Umständen eine Verminderung der Sichttiefe zur Folge. Dadurch sind die Rettungschancen bei Badeunfällen vermindert. Auch für Hunde sind die von den Blaualgen gebildeten Stoffe unter Umständen gefährlich.  Eine Massenentwicklung kann je nach Wind und Wetter schnell auftreten, ohne dass die Stadt Petershagen und der Kreis Minden-Lübbecke eine Abwägung der Gefahrenlage durchgeführt und veröffentlicht hat und daher würden wir uns freuen, wenn Sie bei einem Besuch am und im See sehr umsichtig vorgehen würden.  Die gültigen Coronabestimmungen sind weiterhin zu beachten.

Das für den Badesee Lahde vom Kreis Minden-Lübbecke erlassene Badeverbot wegen eines vermehrten Aufkommens an Blaualgen wurde mit Wirkung vom 14. August 2020 aufgehoben.

Aufgrund der kurzfristigen Freigabe ist für das Wochenende keine Badeaufsicht vor Ort!

Während der Badesaison überwachen die Gesundheitsbehörde sowie das Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke die Badegewässer nach den Vorgaben der Badegewässerverordnung auf bakterielle Verunreinigungen. Die gültige Verfügung zur Aufhebung des Badeverbotes finden Sie hier.

Hintergrundinformation: Anzeichen einer "Algenblüte", also Massenentwicklung von Cyanobakterien

Massenansammlungen von Cyanobakterien werden gelegentlich mit chemischen Farbstoffen, aber auch mit Blütenpollen, die auf der Wasseroberfläche schwimmen, verwechselt.

Algen"blüten" haben folgende Merkmale:

- die Sichttiefe beträgt (meist deutlich) unter einem Meter
- das Wasser ist grünlich oder bläulich-grünlich verfärbt oder getrübt
- Schlierenbildung bis hin zu Algenteppichen
- wolkenartige Verteilung im Wasser

Bei einem starken Algenaufkommen kann es bei Badenden zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Hautreizungen, bei Schlucken des Wassers zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall kommen. Des Weiteren hat die starke Algenbildung unter Umständen eine Verminderung der Sichttiefe zur Folge. Dadurch sind die Rettungschancen bei Badeunfällen vermindert. Auch für Hunde sind die von den Blaualgen gebildeten Stoffe unter Umständen gefährlich.

Eine Massenentwicklung kann je nach Wind und Wetter schnell auftreten, ohne dass die Stadt Petershagen und der Kreis Minden-Lübbecke eine Abwägung der Gefahrenlage durchgeführt und veröffentlicht hat und daher würden wir uns freuen, wenn Sie bei einem Besuch am und im See sehr umsichtig vorgehen würden.

Die gültigen Coronabestimmungen sind weiterhin zu beachten.

(Text und Foto: Stadt Petershagen)

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