Bundesnotbremse: Kreis hebt eigene Allgemeinverfügung auf
Minden-Lübbecke -
Der Kreis Minden-Lübbecke hebt seine Allgemeinverfügung zur Aussetzung der Notbremse (Einkaufen im Einzelhandel mit negativem Test) auf und setzt seine Anordnung der Ausgangssperre aus, um seine Regelungen an die Bundesnotbremse anzupassen.
Die dazu erforderliche weitere Allgemeinverfügung wird bekanntgemacht, sobald die ebenfalls erforderliche formelle Feststellung der Überschreitung der Inzidenzgrenze durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erfolgt ist. Dies wird voraussichtlich noch heute passieren.
Das heißt bei der aktuellen Inzidenz-Lage von 165,9 im Kreisgebiet:
Die Kreis-Ausgangssperre wird durch die Ausgangssperre mit den Regelungen der Bundesnotbremse ersetzt.
Der Einzelhandel muss gemäß Bundesnotbremse ebenfalls schließen, da die Inzidenz im Kreis über 150 liegt. Nicht betroffen ist der Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs.
Für Schulen und Kitas ist jedenfalls vor Dienstag mit keinen neuen Einschränkungen zu rechnen, da die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 165 liegen muss.
(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv)
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