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Geflügelpest wieder auf dem Vormarsch

Minden-Lübbecke -

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Seit Mitte Oktober 2021 gibt es in Deutschland wieder vermehrt Funde von Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern, die mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV), dem Erreger der sogenannten Geflügelpest oder Vogelgrippe, infiziert sind. Nachdem erste Fälle bei gehaltenem Geflügel in Mecklenburg-Vorpommern bereits Ende Oktober festgestellt wurden, sind in den vergangenen Wochen erste Ausbrüche in den niedersächsischen Landkreisen Cloppenburg, Aurich, Nienburg an der Weser und Osnabrück gemeldet worden.

In Nordrhein-Westfalen wurden bisher noch keine Fälle bei Wildvögeln oder gehaltenen Vögeln gemeldet. Aber ganz aktuell besteht in einem Geflügelbestand im Kreis Paderborn der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest. Das Risiko einer Ausbreitung des HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird vom Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) als hoch eingestuft. Das Geflügelpestseuchengeschehen 2020/2021 in Deutschland/Europa kam erst im Sommer 2021 allmählich zur Ruhe, ist jedoch nie gänzlich erloschen. Damals war auch ein Betrieb im Kreis Minden-Lübbecke betroffen.

Der Zug der Wasservögel im Herbst ist aktuell in vollem Gange und in den kommenden Wochen werden noch etwas mehr Wildvögel in den bereits gut besetzen Rastgebieten erwartet. Die nordischen/arktischen Gänse und auch Entenvögel aus Skandinavien und dem Baltikum sind eingetroffen und können jetzt dazu beitragen, die Viren zu verbreiten. Dazu kommen kühlere Temperaturen und schwächere UV-Strahlung, die es den HPAI-Viren einfacher machen in der Umwelt zu überleben.

Insbesondere in Gebieten, in denen Gewässer von Wasservögeln als Zwischen- und Winterquartier genutzt werden (dazu zählen die Feuchtgebiete), sollte der Kontakt von Wildvögeln zu gehaltenen Vögeln jetzt verhindert oder zumindest auf ein Mindestmaß reduziert werden. Das Veterinäramt fordert alle Geflügelhalter*innen dazu auf, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und zu verbessern.

Die wichtigsten Maßnahmen sind:

· Schutz des Geflügelbestandes vor Kontakt mit Wildvögeln

· Ställe gegen unbefugten Zutritt sichern und möglichst wenigen Personen den Zutritt zum Stall gewähren

· wildvogelgeschützte Futter- und Wasserstellen

· Tränken mit Leitungswasser (kein Oberflächenwasser)

· Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden

· Betreten des Stalls nur in betriebseigener Schutzkleidung mit stallspezifischen Schuhen

· Händewaschen

· Auffällige Symptome (vermehrte Todesfälle, plötzliche Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme und der Legeleistung) dem bestandsbetreuenden Tierarzt und/oder dem Veterinäramt melden

Eine freiwillige Aufstallung von freilaufendem Geflügel insbesondere in der Nähe von Feuchtgebieten ist bereits jetzt dringend zu empfehlen!

Das kann zum Beispiel geschehen, indem Ausläufe von allen Seiten so gesichert sind, das Wildvögel nicht hineinkönnen (z.B. durch engmaschigen Draht und Gitter). Die Schutzvorrichtung muss durch eine Plane oder ein Dach auch nach oben gegen Kot von Wildvögeln geschützt sein.

Die Lage kann sich kurzfristig auch so ändern, dass bei entsprechendem Risiko angeordnet werden muss, dass Geflügel im Stall untergebracht wird. Deshalb sollten schon jetzt die nötigen Vorkehrungen getroffen werden, um das Geflügel gegebenenfalls von einem auf den anderen Tag wildvogelsicher aufstallen zu können. Auch bei reiner Stallhaltung müssen die Tiere so untergebracht sein, dass es den tierschutzrechtlichen Vorgaben entspricht: Ausreichend Platz und Licht sowie eine gute Luftzufuhr müssen gewährleistet sein.

Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltungen beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen zu melden. Insbesondere im Tierseuchenfall ist eine Kenntnis über die Anzahl und den Standort des gehaltenen Geflügels für die Bekämpfung von großer Bedeutung. Eine aktuelle Meldung ist auch für die Auszahlung von Entschädigungen im Seuchenfall entscheidend. Sollte eine Anmeldung bisher nicht erfolgt sein, so sollte das dringend nachgeholt werden. Ein entsprechendes Anmeldeformular ist auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke zu finden.

Wer tote Gänse, Enten und Greifvögel findet, wird gebeten, das beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreis Minden-Lübbecke zu melden (E-Mail: veterinaeramt@minden-luebbecke.de, Telefon: 0571-80724000).

Weitere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Kreises unter der Rubrik „Tiere und Lebensmittel, Tiergesundheit, Geflügel“ abrufbar.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv

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