Informationen zur aktuellen Lage im Gesundheitsamt des Kreises
Minden-Lübbecke -
Krisenstab und Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke bewerten nach wie vor täglich die aktuelle Corona-Lage im Kreisgebiet. „Wir müssen leider feststellen, dass die Infektionszahlen weiterhin steigen“, sagt Krisenstabsleiterin Cornelia Schöder. Bei ungefähr 80 bis 90 Prozent der untersuchten PCR-Proben werden die Virusvarianten des SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig etabliert sich der Einsatz von Schnelltests, den sogenannten POC-Tests.
Anzeige
Der Inzidenzwert im Kreis Minden-Lübbecke und in einigen Nachbarkreisen liegt über 150. Alles zusammen führt dazu, dass das Arbeitspensum der Mitarbeitenden im Gesundheitsamt weiter zunimmt. Durch die Vielzahl der positiven Meldungen und die Umsetzung geänderter Erlasse und Verordnungen sind alle Beteiligten stark gefordert. „Wir sind im Moment leider wieder an einem Punkt angelangt, an dem wir nicht mehr gewährleisten können, dass wir innerhalb von 24 Stunden alle Erkrankten und die nahen Kontaktpersonen kontaktieren“, sagt Dr. Elke Lustfeld, Leiterin des Kreis-Gesundheitsamtes.
Daher bittet der Kreis um Mithilfe aller Einwohner und Betroffenen bei der Eindämmung der Pandemie:
Bitte beachten Sie die Vorgaben der aktuellen Quarantäne- und Testverordnung NRW: Alle Personen, die mit einem POC-Test, also einem Schnelltest ein positives Ergebnis erhalten, müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben, da bei ihnen der Verdacht besteht, dass sie mit Covid-19 infiziert sind. Dies gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen. Ein positiver Schnelltest sollte immer mit einem PCR-Test abgesichert werden. Dieser kann im Testzentrum oder beim Hausarzt durchgeführt werden. Bitte vermeiden Sie dabei unbedingt Kontakt zu anderen Personen und informieren Sie Ihren Hausarzt, um einen Termin zu vereinbaren. Nur mit der PCR-Testung kann festgestellt werden, ob eine Virusvariante nachweisbar ist.
Bei einem negativen PCR-Abstrich endet die durch den positiven Antigenschnelltest ausgelöste Quarantäne auch für die Haushaltsangehörigen sofort.
Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, ist eine Quarantäne für mindestens 14 Tage verpflichtend.
Nach Aktualisierung der Test-und Quarantäneverordnung NRW endet die Quarantäne nach positivem PCR-Test sowie nach positivem POC (Schnelltest) automatisch nach 14 Tagen, wenn die Erkrankten 48 Stunden vor Ende der Quarantäne symptomfrei sind und sie am letzten Tag der Quarantäne (Tag 14) einen negativen Antigen-Schnelltest (POC-Test) beim Gesundheitsamt vorlegen. Der Antigen-Schnelltest kann beim Hausarzt oder in den Testzentren der Mühlenkreiskliniken (Johannes-Wesling-Klinikum, Kanzlers Weide Minden oder Blasheimer Markt) durchgeführt werden.
Ohne Abschluss-Testung oder wenn der Schnelltest positiv ausfällt, verlängert sich die Quarantänezeit automatisch, bis ein negativer Test vorliegt.
Die Labore und Testzentren melden die positiven Ergebnisse an das Gesundheitsamt. Danach werden die betroffenen Personen durch das Ermittler-Team des Gesundheitsamtes kontaktiert. Korrekte und vollständige Angaben zu den Personendaten helfen bei der schnellen Bearbeitung.
Positiv Getestete müssen umgehend ihrerseits alle engen Kontaktpersonen darüber informieren.
Enge Kontaktpersonen sind neben den Haushaltsmitgliedern folgende Personen:
· Direkter Kontakt (face to face) ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen für mindestens 10 Minuten
· Aufenthalt in einem Raum mit hoher Aerosolkonzentration für länger als 30 Minuten (Besuche, Autofahrten, gemeinsame Pausen usw.)
Diese engen Kontaktpersonen müssen sich sofort in häusliche Quarantäne begeben, bis das Gesundheitsamt das weitere Vorgehen festgelegt hat. Bitte warten Sie nicht auf diesen Anruf, sondern halten Sie sich bitte sofort an die geltenden Einschränkungen. In der aktuellen Lage kann es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Kontaktierung kommen, es kann also nicht sichergestellt werden, dass alle Kontaktpersonen zeitnah durch das Gesundheitsamt informiert werden.
Kontaktpersonen mit kürzeren Kontaktzeiten werden gebeten, eigene Kontakte drastisch zu beschränken und die bekannten AHA-L Regeln (Abstandhalten, Händehygiene, Maske tragen und Lüften) streng einzuhalten
Bitte nutzen Sie die Informationen auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke: https://www.minden-luebbecke.de/Startseite/Informationen-zum-Coronavirus
Wenn ein positives Testergebnis vorliegt:
· Begeben Sie sich in Quarantäne
· Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen und halten Sie alle die Quarantäne ein
· Informieren Sie enge Kontaktpersonen. Diese müssen sich ebenfalls in Quarantäne begeben
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an infektionsschutz@minden-luebbecke.de. Nutzen Sie bitte ausschließlich diese Mailadresse.
Bitte vermeiden Sie zur Entlastung der Mitarbeitenden im Gesundheitsamt telefonische Anfragen.
(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden)
Das ist auch interessant:
3D-Einblicke in den Kreißsaal am Universitätsklinikum Minden
GWD Minden findet Ersatz für Christoffer Rambo
Neue 'Corona-Test-und-Quarantäneverordnung'
Corona-Virus im Kreis Minden-Lübbecke - Stand heute
Anzeige