Osterfeuer in Minden untersagt: Ordnungsbehörde kontrolliert
Minden -
Die Ordnungsbehörde der Stadt Minden weist darauf hin, dass die Durchführung von Oster-/Brauchtumsfeuern gemäß der Coronaschutzverordnung NRW und der Allgemeinverfügung der Stadt Minden untersagt ist.
Im Regelfall haben die Veranstalter ihre zuvor angemeldeten Oster-/Brauchtumsfeuer bereits abgesagt. Die Ordnungsbehörde wird jedoch im Stadtgebiet entsprechende Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden.
(Text: Stadt Minden, Symbolfoto: Archiv)
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